Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Geschäftsführer eines Ärztezentrums in Berikon AG beim Bezirksgericht Bremgarten Anklage erhoben.
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Ein Hausarzt mit Medikamenten. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arzt praktizierte in seinem Ärztezentrum trotz Berufsverbot weiter.
  • Er wird unter anderem wegen mehrfachem Betrug und Urkundenfälschung angeklagt.

Dem ehemaligen Geschäftsführer eines Ärztezentrums in Berikon AG wird vorgeworfen, trotz Berufsverbot weiterhin als Arzt praktiziert zu haben. Dem heute 63-jährigen Deutschen wurde die Bewilligung zur Berufsausübung als Arzt rechtskräftig entzogen, so dass er nicht mehr als fachlich selbständiger Arzt praktizieren durfte. Im August 2014 eröffnete er in Berikon AG das Ärztezentrum Mutschellen, wo er allerdings nicht nur als Geschäftsführer tätig war, sondern weiterhin auch als Arzt praktizierte.

In diesem Zusammenhang erbrachte der Beschuldigte diverse Leistungen, wobei er jeweils als Leistungserbringer der ärztlichen Leistung einen anderen Namen beziehungsweise rechtmässig praktizierenden Arzt aufführte. Zudem wird dem Beschuldigten vorgeworfen, Arbeitnehmerbeiträge nicht weitergeleitet, Quellensteuern veruntreut und Misswirtschaft betrieben zu haben.

Die mit der Strafuntersuchung betraute kantonale Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten gemäss Mitteilung von heute Dienstag vor, dass er trotz Entzug der Berufsausübungsbewilligung weiterhin als Arzt tätig war. In seiner Funktion als Geschäftsführer habe er sich zudem wegen mehrfachen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfacher Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen, Veruntreuung von Quellensteuern und Misswirtschaft strafbar gemacht. Der Beschuldigte anerkennt den Sachverhalt teilweise.

Im Januar dieses Jahres führte die Aargauer Staatsanwaltschaft aufgrund zahlreicher, vorgängiger Ermittlungen im Ärztezentrum Mutschellen AG in Berikon eine Hausdurchsuchung durch und beantragte für den Angeklagten Untersuchungshaft. Der Angeklagte sass bis Mitte März 2018 in Untersuchungshaft, ehe sein Haftentlassungsgesuch gutgeheissen wurde. Die Anträge für den Beschuldigten wird die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung bekannt geben. Wann das Bezirksgericht Bremgarten den Fall behandelt, steht noch nicht fest.

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