Beim Universitätsspital Genf (HUG) kam es irrtümlicherweise zu doppelten Auszahlungen der Augustlöhne. Bis am 10. September muss das Geld rückerstattet sein.
Bis zum 10. September müssen die Mitarbeitenden des Genfer Unispitals die zuviel ausbezahlten Löhne rückerstatten. (Archivbild)
Bis zum 10. September müssen die Mitarbeitenden des Genfer Unispitals die zuviel ausbezahlten Löhne rückerstatten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Genfer Unispital kam es zu einem groben Irrtum.
  • Die Augustlöhne wurden doppelt ausbezahlt.
  • Nun muss das überschüssige Geld bis am 10. September rückerstattet werden.

Das Universitätsspital Genf (HUG) hat irrtümlich seinen Mitarbeitenden die Augustlöhne doppelt ausbezahlt. Dieser Fehler macht total 79 Millionen Franken aus. Die Lohnbezügerinnen und Lohnbezüger haben nun bis zum 10. September Zeit, die überschüssige Summe rückzuerstatten.

Ein HUG-Sprecher bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der Zeitung «Tribune de Genève». Es wurde eine Untersuchung eröffnet, um Licht auf den Vorfall zu werfen und solches künftig zu vermeiden.

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