Genf rechtfertigt Einkesselung bei Anti-G7-Demo
Die Genfer Behörden haben die umstrittene Einkesselung von Demonstrierenden bei der Anti-G7-Kundgebung vom 14. Juni für die ersten gut zwei Stunden als rechtmässig eingestuft. Offen bleibt die Beurteilung der anschliessenden Phase, in der die Betroffenen den Ort nicht mehr verlassen konnten.

Das Departement für Institutionen und Digitalisierung (DIN) reagiert mit einer Stellungnahme vom Freitag auf einen zentralen Kritikpunkt am Polizeieinsatz. Insgesamt waren 549 Personen während Stunden festgehalten worden.
Das Bündnis No G7 hatte von einer «inakzeptablen Polizeioperation» und teilweise erniedrigenden Bedingungen gesprochen und den Rücktritt von Staatsrätin Carole-Anne Kast und Generalstaatsanwalt Olivier Jornot gefordert.
In einem ersten Bericht beurteilte das DIN nun zunächst die Zeit zwischen 19.21 und 21.29 Uhr. Die Massnahme habe in dieser Phase keinen Freiheitsentzug im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention dargestellt, schreibt sie in der Mitteilung.
Zur Begründung verweist das Departement auf Gewalttaten und Sachbeschädigungen während der Demonstration. Um 18.21 Uhr sei die Lage nicht mehr unter Kontrolle gewesen, worauf der Einsatzleiter die Auflösung der Kundgebung angeordnet habe.
Eine Stunde später begann die Polizei mit der Einkesselung. Damit sollte verhindert werden, dass sich gewalttätige Personen zerstreuten. Zudem sollten Identitätskontrollen durchgeführt, mutmassliche Straftäter festgenommen und Beweismittel gesichert werden.
Die Anwesenden konnten das Gelände zu diesem Zeitpunkt laut DIN noch über den Skatepark Chateaubriand verlassen. Zudem habe die Polizei sie wiederholt aufgefordert, sich zu zerstreuen. Das Departement erachtet die Massnahme deshalb als verhältnismässig und als das mildeste geeignete Mittel zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung.
Ab 21.30 Uhr änderte sich die Situation: Die Eingekesselten konnten den Ort nicht mehr frei verlassen. Zudem diente die Massnahme nun auch strafrechtlichen Ermittlungen. Ob dabei die Garantien zum Schutz der persönlichen Freiheit eingehalten wurden, wird noch geprüft.
Dazu will das DIN weitere Informationen einholen, unter anderem zu den Bedingungen, unter denen die Betroffenen festgehalten wurden. Ebenfalls noch ausstehend sind Entscheide über die Erfassung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Daten.
An der Demonstration in Genf gegen den G7-Gipfel im französischen Évian von Mitte Juni nahmen laut Polizei 20'000 Menschen teil, laut der Koalition No G7 waren es 30'000.










