Westjordanland

UN-Kritik an Israels Vorgehen im Westjordanland

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Genève,

Bei dem gewaltsamen Vorgehen in drei Flüchtlingslagern im besetzten Westjordanland haben israelische Sicherheitskräfte nach einem UN-Bericht gegen das Völkerrecht verstossen.

flüchtlingslager
Bei dem gewaltsamen Vorgehen in drei Flüchtlingslagern im besetzten Westjordanland haben israelische Sicherheitskräfte nach einem UN-Bericht gegen das Völkerrecht verstossen. (Symbolbild) - keystone

Die Frage stehe im Raum, ob Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen worden seien, heisst es in dem Bericht des UN-Menschenrechtsbüros in Genf. Es bestehe auch der Verdacht auf ethnische Säuberungen.

Es geht um Ereignisse von Anfang 2025. Das israelische Militär, Polizei und andere Sicherheitskräfte drangen in die Flüchtlingslager Dschenin, Tulkarem und Nur Schams ein und haben dort nach dem Bericht palästinensische Zivilisten getötet, hunderte Häuser zerstört, Strassen und andere Infrastruktur beschädigt und Wasser- und Stromleitungen gekappt. Mehr als 33.000 Bewohner seien vertrieben worden und hätten bislang nicht zurückkehren können.

Israel gab an, mit der Operation Iron Wall (Eiserne Wand) militante Gruppen und Infrastrukturen in den palästinensischen Flüchtlingslagern zerschlagen zu wollen.

Eines der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei eine gewaltsame Umsiedlung in einem besetzten Gebiet. Das ist unter internationalem Recht verboten, wie der Bericht betont. Definitiv feststellen können solche Verstösse nur Gerichte.

«Der Einsatz von Luftangriffen, gepanzerten Bulldozern und kontrollierten Sprengungen, um ganze Lager unbewohnbar zu machen, die Bewohner zur Flucht zu zwingen und ihre Rückkehr zu verhindern, ist – sofern keine zwingende militärische Notwendigkeit vorliegt – nach dem Völkerrecht nicht zulässig, scheint einer kollektiven Bestrafung gleichzukommen und lässt den Verdacht auf ethnische Säuberungen aufkommen», heisst es in dem Bericht.

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