Der Schweizerische Gehörlosenbund hält an seiner Forderung nach einer rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprache fest. Dies machte er am Montag in einer Stellungnahme klar.
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Mangelnde Hörfähigkeit beeinträchtigt die Kommunikation und isoliert sozial. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen dürfe nicht lediglich vom guten Willen der Verwaltung abhängig sein, schrieb die Organisation in ihrer Medienmitteilung.

Trotz bestehender Massnahmen gebe es im Alltag noch immer zahlreiche Diskriminierungen von Gehörlosen und Hörbehinderten.

Der Bundesrat hatte am 24. September den Bericht «Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprache» veröffentlicht. Darin argumentiert er, die Anerkennung sei keine zwingende Voraussetzung, um die soziale Teilhabe Betroffener weiter zu fördern und zu verbessern. Den Anstoss zu dem Bericht hatten drei Vorstösse aus dem Parlament gegeben.

Enttäuscht zeigte sich der Gehörlosenbund auch deshalb, weil die Uno-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich eine Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache fordere.

Rund zehntausend gehörlose Menschen in der Schweiz benutzen laut dem Bundesrat eine der drei schweizerischen Gebärdensprachen als Erstsprache: die Deutschschweizer Gebärdensprache, die Langue de signes française und die Lingua dei segni italiana.

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