Freispruch in Walliser Kreuzworträtsel-Affäre
Das Bezirksgericht Sitten spricht den Autor und den Verantwortlichen eines umstrittenen Kreuzworträtsels frei.

Der Autor eines Kreuzworträtsels im «Nouvelliste» und der Verantwortliche für dessen Verbreitung in Form eines externen Auftrags an die Walliser Tageszeitung sind vom Bezirksgericht Sitten freigesprochen worden. Sie mussten sich wegen Verleumdung der SVP des französischsprachigen Wallis verantworten.
In seinem am Montag veröffentlichten Urteil stellte das Gericht fest, dass die beiden Beschuldigten lediglich eine Meinung geäussert hätten, die durch das Recht auf freie Meinungsäusserung geschützt sei. Das Gericht sah auch die Straftatbestände der Ehrverletzung und oder der Verleumdung als nicht erfüllt.
In der Rubrik «vertikal» vom 18. November 2023 mussten die Kreuzworträtselfreunde folgende Definition beantworten: «Rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, antifeministische, anti-ökologische, anti-armutsbetroffene, nationalistische politische Partei der Schweiz». Die Antwort: SVP.
Kontroverse löst Klage aus
Diese Beschreibung missfiel der SVP des französischsprachigen Wallis. Die Partei verlangte eine Entschuldigung von Zeitung «Le Nouvelliste» und erhielt diese auch.
Die Partei reichte daraufhin aber dennoch Strafanzeigen gegen den Autor des Kreuzworträtsels und den Verantwortlichen des Mandats ein. Die Beschuldigten hatten vor Gericht mit der künstlerischen Freiheit und der Meinungsfreiheit argumentiert.
Demgegenüber sagte der Anwalt der Klägerseite und SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor, es gehe darum, die Ehre der SVP des französischsprachigen Wallis zu verteidigen. Rassismus und Homophobie seien keine beliebigen Anschuldigungen. Es gebe Grenzen für die Meinungsfreiheit und die künstlerische Freiheit.










