Freiheitsstrafe von 18 Jahren für 23-Jährigen wegen Mordes
Der Somalier stach im April 2022 mit einem Küchenmesser auf einen Bekannten ein. Dieser hatte ihm 400 Franken gechuldet und sich über ihn lustig gemacht.

Das Bundesgericht hat einen zur Tatzeit knapp 19-jährigen Somalier rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Mann stach im April 2022 mit einem Küchenmesser auf einen Bekannten ein, der ihm 400 Franken schuldete und sich über ihn lustig gemacht hatte.
Das höchste Schweizer Gericht folgt der Sicht des Berner Obergerichts, wonach der Beschwerdeführer den Bekannten habe töten wollen. Mehrmals habe er mit einem Küchenmesser auf diesen eingestochen. Sogar als das Opfer versuchte zu flüchten und zu Boden fiel, habe er noch einmal zugestochen.
Wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts weiter hervor geht, steckte der Verurteilte das Messer nach seiner Tat in seine Jackentasche und nahm das am Boden liegende Mobiltelefon des Opfers an sich. Dafür wurde er neben Mord auch wegen Diebstahls verurteilt. Die verhängte Freiheitsstrafe beträgt 18 Jahre. Das Gericht hat zudem eine Landesverweisung von 15 Jahren angeordnet.
Vor Bundesgericht beantragte der Somalier, er sei wegen vorsätzlicher Tötung zu einer maximalen Freiheitsstrafe von sechs Jahren zu verurteilen. Die Strafe sei zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufzuschieben.
Aus der Wohnung gestürmt
Das ist gemäss den Lausanner Richtern jedoch nicht möglich. Es liege klar ein Mord vor, und die Strafe von 18 Jahren entspreche der Tat. Eine Massnahme für junge Erwachsene dauere maximal vier Jahre, was weit unter der ausgesprochenen Freiheitsstrafe liegen würde.
Der junge Mann bekräftigte vor Bundesgericht einmal mehr, dass er den Bekannten nicht habe töten wollen. Er sei ausser sich gewesen und habe nicht mehr gewusst, was er tue. Diese Ausführungen lassen die Lausanner Richter nicht gelten. Die Berner Vorinstanz habe klar aufgezeigt, dass der Beschwerdeführer aufgrund der Wucht der Messerstiche mit dem Tod seines Gegenübers habe rechnen müssen.
Der Täter hatte sein Opfer an jenem Tag zufällig an der Tramhaltestelle vor seinem Haus gesehen. Er holte ein Messer aus der Küche und stürmte raus und auf den Bekannten zu. Dieser war völlig überrascht und hatte keine Chance, sich zu wehren.










