Freiburger Demo-Organisatoren müssen Polizeikosten nicht zahlen
Das Freiburger Kantonsgericht hat entschieden, dass Veranstalter politischer Kundgebungen nicht für Polizeikosten aufkommen müssen.

Das Freiburger Kantonsgericht ist der Ansicht, dass die Organisatoren einer politischen Kundgebung keine Polizeikosten tragen müssen. Diese Praxis sei eine Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, kam das Gericht zum Schluss.
Es hob eine entsprechende Verfügung der Behörden in seinem Urteil vom 20. Mai auf, wie die Freiburger Koalition für das Demonstrationsrecht am Freitag mitteilte. Die Verfügung richtete sich an die Veranstalter einer friedlich verlaufenen Solidaritätskundgebung für Palästina. Die Gebühren beliefen sich auf fast 1500 Franken.
Kritik an alter Praxis
«Es ist eine sehr alte Praxis, eine Freiburger Spezialität sozusagen, dass die Organisatoren für die Kosten der Polizei aufkommen müssen, auch wenn es keine Ausschreitungen gegeben hat», erklärte Guy Zurkinden, Mitglied der Koalition, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Gegen diese Praxis wurden systematisch Beschwerden eingereicht.
Für das Kantonsgericht «reicht das öffentliche Interesse an der Erhebung einer Gebühr nicht aus, um die Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu rechtfertigen». Eine Demonstration auf einer öffentlichen Strasse falle in einer demokratischen Gesellschaft unter die Ausübung der Versammlungsfreiheit.
Forderung nach Kurswechsel
Die Koalition fordert nun einen Kurswechsel im Kanton Freiburg. Sie fordert, dass das derzeitige Genehmigungsverfahren für politische Demonstrationen, das sie als schwerfällig und streng erachtet, durch ein Anmeldeverfahren ersetzt wird.