Im Fall der in einen Teppich gewickelten Leiche einer Frau wurde der Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Er habe den Totenfrieden gestört.
Frauenfeld
Das Bezirksgericht Frauenfeld. - zVg
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Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Männer haben die Leiche einer Frau in einem Teppich eingewickelt im Wald entsorgt.
  • Der Täter wurde nun zu einer Haftstrafe verurteilt.
  • Das Verfahren gegen die beiden Mitangeklagten wurde verschoben.

Das Bezirksgericht Frauenfeld TG hat im Prozess gegen drei Männer wegen Störung des Totenfriedens erst ein Urteil gegen den Hauptbeschuldigten gefällt. Das Verfahren gegen zwei Mitbeschuldigte wurde abgetrennt. Zuerst wird die Schuldfähigkeit des einen überprüft.

Es geht um den Leichnam einer jungen Frau aus dem Aargau, die Anfang November 2017 in einen Teppich gerollt im Wald bei Zezikon TG deponiert worden war. Damit wurde ihr Totenfrieden gestört. Erst Ende Januar 2018 war der Leichnam entdeckt worden.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 40-jährigen Niederländer sowie einen 51-jährigen und einen 39-jährigen Schweizer. Allen dreien wirft die Staatsanwaltschaft Störung des Totenfriedens vor, dem Niederländer zudem Vergewaltigung einer anderen jungen Frau, Waffen- und Drogendelikte und weitere Gesetzesverstösse.

In allen Anklagepunkten schuldig

Auf Antrag der Verteidigung trennte nun das Gericht das Verfahren des hauptbeschuldigten Niederländers von jenem gegen die beiden Mitbeschuldigten ab. Bevor auch über sie ein Urteil gefällt wird, muss ein Gutachten die Schuldfähigkeit des 51-Jährigen abklären. Er hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls schwere Drogen- und Alkoholprobleme.

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In einem Waldstück in Zezikon wurde 2018 eine Leiche einer Frau entdeckt. - Google Maps

Den Niederländer verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten und einer Busse von 500 Franken, zudem ordnete es eine 10-jährige Landesverweisung an. Und schliesslich muss der Mann eine frühere bedingte Geldstrafe zahlen. Das Gericht sprach ihn in allen Anklagepunkten ausser einem kleinen Nebenpunkt schuldig

Todesursache kann nicht geklärt werden

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Thurgauer Obergericht weitergezogen werden. Der Verteidiger hatte auf Freispruch vom strafrechtlich schwerwiegendsten Vorwurf der Vergewaltigung plädiert. Er forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal zehn Monaten und 500 Franken Busse.

Die junge Frau aus dem Kanton Aargau war in der Wohnung des Niederländers gestorben. Daraufhin hatte dieser seine beiden Freunde zu Hilfe gerufen. Gemeinsam verpackte das Trio die Leiche, die beiden Schweizer fuhren sie in den Wald, der Niederländer liess die Sachen der Frau in einem Müllcontainer verschwinden.

Unter anderem aufgrund der langen Liegezeit konnte die Todesursache nicht mehr geklärt werden. Ein anfänglicher Tötungsverdacht gegen den Niederländer liess sich nicht erhärten.

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