Vor drei Jahren wurde der in Decken gewickelte Leichnam einer Frau aufgefunden. Am Montag wird der Fall am Bezirksgericht in Frauenfeld verhandelt.
Frauenfeld
Hinzu kommen 5460 Franken Untersuchungs- und Gerichtskosten. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • In Frauenfeld läuft ein Gerichtsverfahren gegen drei beschuldigte Männer.
  • Sie haben 2017 eine Leiche in einem Waldstück in Zezikon TG deponiert.
  • Dem Hauptbeschuldigten werden zudem noch weitere Delikte vorgeworfen.
Ad

Über drei Jahre nach dem Auffinden des in einen Teppich gewickelten Leichnams einer jungen Frau in Zezikon TG: Drei Beschuldigte haben am Montag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld Auskunft gegeben. Sie sind geständig.

Verdacht auf Tötungsdelikt erhärtete sich nicht

Die 20-Jährige war in der Wohnung des heute 40-jährigen Hauptbeschuldigten verstorben. Der anfängliche Verdacht auf ein Tötungsdelikt erhärtete sich in der Untersuchung aber nicht.

Dem Mann wird vorgeworfen, er habe statt Ambulanz oder Polizei zwei Kollegen herbeigerufen. Gemeinsam haben sie den Leichnam in einen bunten Duvetbezug gewickelt. Zudem in eine lilafarbene Decke und einen grünen Teppich eingerollt und mit Paketschnur umwickelt. Die beiden Kollegen brachten dieses Paket dann in ihrem Auto weg und deponierten es in einem Waldstück bei Zezikon.

Beschuldigter muss zahlreiche Straftaten verantworten

Alle drei sollen sich damit der Störung des Totenfriedens schuldig gemacht haben. Daneben hat sich der 40-jährige Niederländer wegen zahlreicher weiterer Straftaten zu verantworten. Strafrechtlich am schwersten wiegt die Vergewaltigung einer jungen Frau. Während der Beschuldigte in allen anderen Anklagepunkten geständig war, sein Verschulden allenfalls verharmloste, wies er den Vergewaltigungsvorwurf entschieden zurück.

Die Frau habe sich nicht gewehrt. «Sie hätte ja schreien oder um Hilfe rufen können», sagte er. Die beiden befanden sich in einem Hotel in Chur. Die Fenster des im ersten Stock gelegenen Zimmers seien offen gestanden.

Widersprüche in den Aussagen des Beschuldigten

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Medien wurden am Montag auch die Frau befragt. Laut Staatsanwältin waren ihre Äusserungen «konsistent und stimmig». Während bei den Aussagen des Beschuldigten im Laufe der Untersuchungen immer wieder Widersprüche aufgetaucht seien.

Er habe die Frau mit Drohungen und Einschüchterungen gefügig gemacht. Sie habe sich gehütet, sich zu wehren oder zu schreien. Er habe ihr Medienberichte gezeigt, wonach er der Mörder der tot im Wald gefundenen Frau gewesen sei.

Die beiden Mitbeschuldigten, ein 51-Jähriger und ein 39-jähriger Schweizer, schilderten ihren Schock, als sie damals die Leiche entdeckten. Sie könnten heute nicht mehr nachvollziehen, weshalb sie nicht die Ambulanz gerufen hätten, sagte sie vor Gericht.

Drogendelikte wurden eingestellt

Der Vorfall habe sie völlig aus der Bahn geworfen. Befreundet seien sie mit dem Hauptbeschuldigten seither nicht mehr. Die Vorwürfe bezüglich Drogendelikten sind laut der Staatsanwältin eingestellt worden.

Die Verhandlung geht am Nachmittag mit der Fortsetzung des Plädoyers der Staatsanwaltschaft weiter. Dann folgen die Vertreter der Privatkläger und die Verteidiger. Das Urteil wird voraussichtlich am 28. Mai eröffnet.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VergewaltigungGerichtBahn