Im 1MDB-Prozess wird der erste Angeklagte weiterhin vom Bundesstrafgericht befragt.
Am Bundesstrafgericht wird der Prozess im Zusammenhang mit dem 1MDB-Skandal fortgesetzt. (Archivbild)
Am Bundesstrafgericht wird der Prozess im Zusammenhang mit dem 1MDB-Skandal fortgesetzt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PABLO GIANINAZZI

Das Bundesstrafgericht hat die Befragung des ersten Angeklagten im 1MDB-Prozess fortgesetzt. Der Schweizerisch-britische Staatsangehörige ist wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei angeklagt.

Seine Anwältin befragte ihn zu seinen Tätigkeiten vor seiner Anstellung beim Unternehmen Petrosaudi. Dabei ging er ausführlich auf die Kontakte ein, die er in diesem Rahmen zu Personen in Ölkreisen und insbesondere zu seinem späteren Arbeitgeber pflegte.

Petrosaudi habe sich verstärkt darum bemüht, die Situation um das Ölfeld Serdar III zu deblockieren. Dieses Offshore-Ölfeld war Gegenstand eines Grenzkonflikts zwischen Turkmenistan und Aserbaidschan.

Die Förderrechte an Serdar III wurden von Petrosaudi – obwohl die Firma diese gar nicht innehatte – in das Joint Venture mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB eingebracht.

Machenschaften verursachen Milliardenschaden

Laut der Bundesanwaltschaft (BA) soll dem Staatsfonds 1MDB durch die Machenschaften der beiden Angeklagten ein Schaden von rund 1,8 Milliarden entstanden sein. Wie am Vortag zeigte sich der Angeklagte wenig gesprächig bezüglich der finanziellen Aspekte der Beziehungen zwischen Petrosaudi und dem Staatsfond 1MDB.

Der 40-jährige Angeklagte war nicht in der Lage, Zahlungen zu erklären, die zum Teil mehrere hundert Millionen betrugen. Er stellte sich als Ausführender dar, der Aufträge weitergab, ohne die Hintergründe zu kennen.

Dagegen stellte er die Transaktionen der beiden Ölförderschiffe, die vom Gemeinschaftsunternehmen von Petrosaudi und 1MDB erworben wurden, detailliert dar. Er erinnerte sich auch daran, dass er für den Kauf eines dieser Schiffe einen Bonus von 4 Millionen Dollar erhalten hatte.

Einer der Richter ärgerte sich über das selektive Gedächtnis des Angeklagten und fragte ihn: «Haben sie sich die Mühe gemacht, die Anklageschrift zu lesen?» Der Angeklagte gab zu, dass er dies nur «teilweise» getan habe.

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