Forderung nach Reparaturlabel für Elektrogeräte umstritten

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Zürich,

Drei Schweizer Konsumentenschützer fordern ein Reparaturlabel für Elektronikgeräte. Branchenverbände lehnen die Idee jedoch ab.

smartphone right to repair
Eine Frau repariert ein defektes Smartphone. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer Konsumentenschützer fordern ein neues Label für elektronische Geräte.
  • Damit soll beim Kauf über die Möglichkeiten einer Reparatur informiert werden.
  • Branchenverbände bezeichnen die Kennzeichnung als wenig sinnvoll und aufwendig.

Die Reparatur von elektronischen Geräten ist oft mit hohen Kosten und Aufwand verbunden. Daher fordern Konsumentenschützer ein Reparaturlabel für neue Elektrogeräte. Laut Branchenverbänden könnte eine solche Kennzeichnung bald überholt sein.

Bei Gelegenheiten wie dem Black Friday kaufen viele Schnäppchenjäger lieber vermeintlich günstigere neue Geräte, als Gebrauchtes reparieren zu lassen. Dies liegt laut der Stiftung für Konsumentenschutz auch daran, dass eine Reparatur in vielen Fällen nicht in Erwägung gezogen werde. Grund dafür seien zu hohe Kosten oder weil eine Reparatur laut Hersteller gar nicht erst möglich sei.

Black Friday
Kunden kaufen in den USA am Black Friday ein. - Keystone

Daher fordert eine Allianz aus drei Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen eine Lösung mittels Reparaturlabel für neue Geräte: «Konsumenten wollen Produkte, die länger halten und besser reparierbar sind, auch wenn sie dafür mehr bezahlen müssen.» So lautet der Befund einer kürzlich veröffentlichten Umfrage der Allianz.

96 Prozent würden mehr zahlen

Eine Art Label, das die Reparierbarkeit nach objektiven Kriterien bewertet, befürworten demnach 98 Prozent der Befragten. Und mit 96 Prozent wären fast alle Konsumenten bereit, mehr für ein Produkt zu bezahlen. Dazu müsste das Gerät aber präzise Garantien für die Reparierbarkeit bieten.

elektronik recycling müll
Viele Elektrogeräte werden entsorgt, weil eine Reparatur zu teuer wäre oder nicht möglich ist. (Symbolbild) - Keystone

Ebenso viele der Befragten gaben zudem an, dass sie bereits mindestens einmal ein Gerät in gutem Zustand entsorgen mussten. Entweder fielen die etwaige Reparaturkosten zu hoch aus oder es waren keine Ersatzteile aufzutreiben gewesen. Rund drei Viertel der Umfrageteilnehmer würden sogar ein Verkaufsverbot für unreparierbare Produkte unterstützen.

EU-Richtlinie soll auch für Schweiz reichen

Bei Branchenverbänden stösst die Forderung aber auf wenig Gegenliebe. Die ab März 2021 geplante Einführung neuer EU-Richtlinien zu Energieetiketten sei ausreichend. So hält etwa der Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz (FEA) auf Anfrage fest.

Elektronik
Elektronische Geräte sollen in der Schweiz mit einem zusätzlichen Label zur Reparierbarkeit versehen werden. - dpa

Die neuen Regeln sollen mehr Klarheit schaffen, was die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Höchstlieferzeiten der wichtigsten Komponenten angeht. Zudem sollen unter anderem auch Reparatur- und Wartungsinformationen zugänglicher gemacht werden.

Aufwendig und wenig sinnvoll

Da die neuen EU-Richtlinien auch von der Schweiz unverändert übernommen würden, erübrige sich die Debatte um ein eigenes Schweizer Reparaturlabel: «Der FEA sieht keine Notwendigkeit für die Schaffung eines Labels zur Reparaturfähigkeit. Zumindest nicht, so lange in der EU keine Absichten und offiziellen Projekte für ein standardisiertes Vorgehen bestehen.» So sagt FEA Fachdelegierter Jürg Berner.

smartphone
Nicht alle Smartphones können repariert werden. (Symbolbild) - Keystone

Die Bewirtschaftung eines zusätzlichen Labels für alle Elektrogeräte sei sehr aufwendig und wenig sinnvoll. Auch würde eine verlässliche Vergleichbarkeit darunter leiden, heisst es weiter.

Frankreich übernimmt Vorreiter-Rolle

Die Anpassung an EU-Richtlinien geht dem Konsumentenschutz aber zu wenig weit. Zwar sei im europäischen Ausland bereits ein Konzept vorhanden, das das Recht auf Reparatur enthalte. Es brauche aber noch zusätzliche Massnahmen.

Einen Schritt weiter sei beispielsweise Frankreich. Dort sollen ab 2021 Geräte wie Smartphones, Laptops, Fernseher und Waschmaschinen ein Label mit einem «Reparierbarkeitsindex» tragen. «Dieses Modell könnte als Vorbild auch in der Schweiz übernommen werden», sagt Sara Stalder, Leiterin der Stiftung für Konsumentenschutz.

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