Der Flughafen Lugano-Agno plant zwei neue Hangars für ihre Flugzeuge zu bauen. Dagegen ist nun eine Beschwerde eingereicht und für gültig erklärt worden.
Ein Hangar am Flughafen Lugano-Agno.
Ein Hangar am Flughafen Lugano-Agno. - Screenshot RSI
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen den Bau von zwei Hangars am Flughafen Lugano-Agno ist eine Beschwerde eingekommen.
  • Das Bundesgericht heisst sie gut.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den Neubau von zwei Hangars auf dem Flughafen Lugano-Agno gutgeheissen und an die Vorinstanz zurückgewiesen. Diese muss nun die Frage klären, ob die Ausnahme-Bedingungen für die Bauten erfüllt sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte als Vorinstanz die Beschwerde einer Privatperson abgewiesen. Das Gericht ging davon aus, dass es sich bei den geplanten Bauten um Provisorien handle, welche die zukünftige Entwicklung des Flughafens nicht vorweg nehmen würden.

Prüfung wäre notwendig gewesen

Wie das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil festhält, hätte das Bundesverwaltungsgericht jedoch prüfen müssen, ob die Bauten für den Betrieb tatsächlich notwendig sind. Dies wäre aufgrund des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und der darauf beruhenden Konzession notwendig gewesen.

Der Beschwerdeführer hatte in seiner Beschwerde geltend gemacht, dass der Platz in den bestehenden Hangars ausreiche. Ausserdem würden die Bauten aufgrund ihrer Erstellungskosten kaum wieder entfernt, was die Entwicklung des Flughafens präjudizieren könnte.

Ad
Ad