Fischerei bei Birsfelder Kraftwerkinsel wird eingeschränkt
Mit der neuen Beschilderung gilt das Zugangsverbot im Schleusenbereich nun auch für Fischer, wie das Baselbieter Tiefbauamt am Donnerstag mitteilte.

Im Zuge der neuen Beschilderung sind Fischer nicht mehr vom Zugangsverbot im Schleusenbereich ausgenommen. Dies hat das Baselbieter Tiefbauamt am Donnerstag mitgeteilt.
Während die neue Signalisation bereits bestehende Verbote sichtbarer mache, könne im Bereich der Schleuse künftig auch nicht mehr gefischt werden. Das bisherige richterliche Verbot wird durch ein Fussgängerverbot ersetzt, wie das Tiefbauamt schrieb. Damit könne die Polizei bei Verstössen nun auch direkt intervenieren.
Gefährdungsanalyse führt zu Änderungen
Die Veränderungen basierten auf einer unabhängigen Gefährdungsanalyse, die das Tiefbauamt in Auftrag gegeben habe. Diese habe ergeben, dass durch die Schifffahrt und die dortigen Industrieanlagen ein «erhöhtes Risiko für Leib und Leben» ausgehe. Aus dem Grund habe man sich entschieden, die Sicherheit im Bereich, wo sich Industrie und Naherholungsgebiet begegnen, zu verbessern.
Laut dem Baselbieter Tiefbauamt wurden die Massnahmen in Absprache mit seinem städtischen Pendant, dem Baselbieter Amt für Raumplanung, dem Baselbieter Amt für Umweltschutz und Energie, dem Amt für Wald und Wild beider Basel, der Baselbieter Polizei, den Schweizerischen Rheinhäfen und der Gemeinde Birsfelden verabschiedet.