Das Fedpol hat einen neuen Verfahrensleiter ernannt. Nun soll das Verwaltungsstrafverfahren gegen Postauto wieder aufgenommen werden.
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Ein Postauto fährt eine kurvige Strasse hinunter. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Emanuel Lauber ist der neue Leiter im Verwaltungsstrafverfahren gegen Postauto.
  • Damit erfüllt das Fedpol eine Forderung des Berner Obergerichts.
  • Das Verfahren gegen sechs ehemalige Mitglieder des Postauto-Kaders kann nun weitergehen.

Mit einer neuen Leitung will das Bundesamt für Polizei (Fedpol) das Verwaltungsstrafverfahren gegen Postauto weiterführen. Das hatte das Berner Obergericht gefordert. Das Fedpol ernannte den Abteilungsleiter bei der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Emanuel Lauber, zum Verfahrensleiter.

Und den heutigen ESTV-Ermittler, Sascha Pollace, zu seinem Stellvertreter, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Die beiden seien mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag ab dem 1. September befristet angestellt worden.

Forderung des Berner Obergerichts

Das Fedpol kommt damit einer Forderung des Berner Obergerichts nach. Dieses hatte nämlich im Mai entschieden, nicht auf eine Fedpol-Beschwerde einzutreten. Diese richtete sich gegen einen Rückweisungsentscheid des Berner Wirtschaftsgericht «wegen schwerwiegender Verfahrensmängel».

Konkret ging es dabei um die Einsetzung zweier externer Verfahrensleiter in der Postauto-Affäre im Jahr 2018. Dafür habe aber die formelle-gesetzliche Grundlage gefehlt, entschied das Wirtschaftsgericht.

postauto
Busse der Postauto AG. - Keystone

Gleichzeitig erhofft sich Fedpol vom Bundesgericht «eine höchstrichterliche Rechtsprechung», wie es weiter schreibt. Und zwar «zur Frage des Einsatzes einer Verfahrensleitung durch eine Bundesbehörde in einem Verwaltungsstrafverfahren». Die entsprechende Beschwerde wurde am 24. Juni eingereicht.

Im Visier der Fedpol-Anklage standen sechs ehemalige Mitglieder des Post- sowie des Postauto-Kaders. Das Fedpol warf den Beschuldigten vor, sie hätten in ihren Funktionen das BAV über die effektiven Gewinne des Unternehmens getäuscht. Dies, um Abgeltungskürzungen in den Folgejahren zu vermeiden.

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