Das Berner Obergericht hat eine Beschwerde des Fedpol gegen den Nichteintretensentscheid des Berner Wirtschaftsstrafgerichts abgelehnt.
Postauto AG Affäre
Das Fedpol musste im Verfahren um mutmassliche Widerhandlungen der Postauto AG gegen das eidgenössische Subventionsgesetz eine Niedelage einstecken. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Fedpol ist mit einer Beschwerde im Postauto-Fall beim Berner Obergericht gescheitert.
  • Dabei ging es um den Nichteintretensentscheid des Berner Wirtschaftsstrafgerichts.

Erneute Niederlage für das Bundesamt für Polizei (Fedpol) im Verfahren gegen ehemalige Postauto-Kader: Das Berner Obergericht hat eine Beschwerde des Fedpol gegen den Nichteintretensentscheid des Berner Wirtschaftsstrafgerichts abgelehnt.

Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern entschied im Dezember des vergangenen Jahres, die Anklage des Fedpol weise «schwerwiegende Verfahrensmängel» auf. Das Bundesamt für Polizei hatte 2018 alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu als externe Verfahrensleiter im sogenannten «Postauto-Fall» eingesetzt.

Dabei ging es um allfällige Widerhandlungen gegen das eidgenössische Subventionsgesetz. Für die Einsetzung von Mathys und Cornu mangelt es laut dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern jedoch an einer formell-gesetzlichen Grundlage.

Kein wiedergutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur

Wie das Berner Obergericht nun am Donnerstag mitteilte, sind Rückweisungsbeschlüsse erstinstanzlicher Gerichte verfahrensleitende Entscheide und der Beschwerde nur zugänglich, wenn sie einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur bewirken. «Einen solchen vermochten die Beschwerdeführenden nicht darzutun.»

Nicht nur das Fedpol reichte Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Entscheid ein, sondern auch die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte des Kantons Bern.

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