Stadt Basel

Fast alle Basler Online-Shops missachten die Gefahrgut-Regeln

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Im Kanton Basel-Stadt verstösst die grosse Mehrheit der kontrollierten Online-Shops gegen die Vorschriften für den Versand von Gefahrgut.

Feuerwerksinitiative
Das Kantonslabor beanstandete bei 25 von 27 Shops den Versand gefährlicher Waren. (Symbolbild) - sda - Keystone/DPA/SEBASTIAN GOLLNOW

Die Mehrheit der kontrollierten Online-Shops mit Sitz im Kanton Basel-Stadt hält die Gefahrgut-Vorschriften nicht ein. Bei 25 von 27 Shops hat das Kantonslabor den Versand von Waren wie Feuerwerk, Lithiumbatterien sowie brennbaren und ätzenden Flüssigkeiten beanstandet.

Nur ein getesteter Betrieb konnte die vollständige Einhaltung der Vorschriften nachweisen, wie das Kantonale Laboratorium am Dienstag mitteilte. Ein weiteres Unternehmen konnte aufzeigen, dass bisher noch niemand Gefahrgüter über den Online-Shop bezogen hat.

Bei den restlichen Shops gab es Beanstandungen. Zwei davon haben zudem Gefahrguttransporte selbst durchgeführt, ohne dazu berechtigt zu sein.

Folgen unsachgemässer Handhabung

Einige der geprüften Betriebe passten nach der Ermahnung der Behörden ihr Sortiment und ihre Arbeitsprozesse an, wie es im Communiqué heisst.

Das Tückische an diesen Produkten sei, dass sie oft harmlos aussehen, aber bei falscher Verpackung, Kennzeichnung oder Lagerung gefährlich werden könnten. Durch unsachgemässe Verpackungen können etwa gefährliche Flüssigkeiten austreten, mit anderen Stoffen reagieren, sich entzünden oder für Verätzungen beim Personal sorgen.

Lithiumbatterien können zudem nach einem Aufprall Brände verursachen, wie es weiter heisst.

Kontrollen und Prüfungen

Im Rahmen ihres Kontrollgangs prüften die Behörden daher, ob die Onlinehändler Gefahrgüter als solche erkennen, richtig verpacken, kennzeichnen und beim Transportunternehmen korrekt deklarieren.

Das Augenmerk lag dabei nicht nur auf Lithiumbatterien und Pyrotechnik, sondern zum Beispiel auch auf Feuerzeugen, Spraydosen, Grillgaskartuschen, Rahmbläser-Kapseln, Brennpasten, Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis sowie aggressive Reinigungsmittel und Badewasserchemikalien.

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Kommentare

User #1199 (nicht angemeldet)

Mit Regeln ist es immer so eine Sache, sie werden von irgendwelchen Bürolisten (oder Managern und Hochschulabsolventen) erstellt, die von der Praxis keine Ahnung haben, aber umsetzen sollen es dann doch Bitte die anderen.

User #3875 (nicht angemeldet)

War das noch eine schöne Zeit 60er 70er Jahre als wir in im Chemieunterricht mit dem Chemielehrer Schweizerkracher, Katzenköpfe, Raketen etc. herstellen. Die Zutaten wie Schwarzpulver, Karbit konnten wir Jugendliche sogar ohne Theater in der Dorfdrogerie kaufen und das Karbit erhielten wir im Güterschuppen vom Kondukteur oder vom Bahnhofvorstand im Oberbaselbiet und nie ist ein schwerer Unfall passiert weil wir gelernt haben mit Sprengstoff umzugehen. Die Schweizerkracher durften wir jeweils am Banntag zünden.

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