Fast alle Basler Online-Shops missachten die Gefahrgut-Regeln
Im Kanton Basel-Stadt verstösst die grosse Mehrheit der kontrollierten Online-Shops gegen die Vorschriften für den Versand von Gefahrgut.

Die Mehrheit der kontrollierten Online-Shops mit Sitz im Kanton Basel-Stadt hält die Gefahrgut-Vorschriften nicht ein. Bei 25 von 27 Shops hat das Kantonslabor den Versand von Waren wie Feuerwerk, Lithiumbatterien sowie brennbaren und ätzenden Flüssigkeiten beanstandet.
Nur ein getesteter Betrieb konnte die vollständige Einhaltung der Vorschriften nachweisen, wie das Kantonale Laboratorium am Dienstag mitteilte. Ein weiteres Unternehmen konnte aufzeigen, dass bisher noch niemand Gefahrgüter über den Online-Shop bezogen hat.
Bei den restlichen Shops gab es Beanstandungen. Zwei davon haben zudem Gefahrguttransporte selbst durchgeführt, ohne dazu berechtigt zu sein.
Folgen unsachgemässer Handhabung
Einige der geprüften Betriebe passten nach der Ermahnung der Behörden ihr Sortiment und ihre Arbeitsprozesse an, wie es im Communiqué heisst.
Das Tückische an diesen Produkten sei, dass sie oft harmlos aussehen, aber bei falscher Verpackung, Kennzeichnung oder Lagerung gefährlich werden könnten. Durch unsachgemässe Verpackungen können etwa gefährliche Flüssigkeiten austreten, mit anderen Stoffen reagieren, sich entzünden oder für Verätzungen beim Personal sorgen.
Lithiumbatterien können zudem nach einem Aufprall Brände verursachen, wie es weiter heisst.
Kontrollen und Prüfungen
Im Rahmen ihres Kontrollgangs prüften die Behörden daher, ob die Onlinehändler Gefahrgüter als solche erkennen, richtig verpacken, kennzeichnen und beim Transportunternehmen korrekt deklarieren.
Das Augenmerk lag dabei nicht nur auf Lithiumbatterien und Pyrotechnik, sondern zum Beispiel auch auf Feuerzeugen, Spraydosen, Grillgaskartuschen, Rahmbläser-Kapseln, Brennpasten, Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis sowie aggressive Reinigungsmittel und Badewasserchemikalien.