Biotop «schwer» beschädigt – Zuger Bauer muss blechen

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Region Zug,

Im Naturschutzgebiet Zigerhüttli oberhalb von Oberägeri ZG hat ein Bauer unter anderem zu früh Wiese gemäht. Das Resultat: ein Strafbefehl.

Naturschutzgebiet Zigerhüttli
Es war nicht das erste Mal, dass der Landwirt Probleme mit dem Gesetz bekam. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zuger Bauer hat ein streng geschütztes Flachmoor «schwer» beschädigt.
  • Dieser Fehltritt kostet den Landwirt fast 4000 Franken.
  • Der Mann war schon in der Vergangenheit wegen Ähnlichem verurteilt worden.

In Naturschutzgebieten gelten strenge Regeln. Wenn man diese nicht befolgt, kann es durchaus teuer werden. Dies bekam nun ein Zuger Bauer zu spüren, der gemäss einem Strafbefehl ein Biotop «schwer» beschädigt hat, wie «Zentralplus» berichtet.

Konkret geht es um das Naturschutzgebiet Zigerhüttli, welches oberhalb von Oberägeri ZG liegt. Dabei handelt sich um ein kantonal geschütztes Flachmoor, wo Wald sowie Wiesen mit Büschen und Bäumen gefunden werden können.

Zu frühes Mähen im eng geschützten Bereich

Wie die Staatsanwaltschaft festhält, mähte der Landwirt eine Fläche von 4400 Quadratmetern im engeren Schutzbereich deutlich zu früh. Diese hätte erst ab dem 1. Oktober geschnitten werden dürfen. Der Beschuldigte tat es früher.

Dadurch habe er diversen Tierarten die Lebensgrundlage genommen. Das Verbreiten von Samen durch die Flachmoorpflanzen sei so ebenso verhindert worden.

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Zusätzlich fuhr der Bauer noch mit einem Güllefass durch das Schutzgebiet. Er düngte sowohl in der engeren Schutzzone als auch in einem «Nährstoffpuffer», wie «Zentralplus» schreibt.

In diesen Bereichen soll bewusst nur wenig Stickstoff und Phosphor in den Boden gelangen. Zu viel davon fördert das Wachstum etwa von Brennnesseln und anderen schnell wachsenden Pflanzen. Seltene Arten werden verdrängt.

moor
Moore sind wichtig für die Natur. (Symbolbild) - Hauke-Christian Dittrich/dpa

Wiederholungstäter in der Probezeit

Für den betroffenen Landwirt ist es nicht der erste Verstoss dieser Art. Schon in der Vergangenheit wurde er wegen Ähnlichem belangt.

Das erneute Vergehen ist laut Strafbefehl gar in der Probezeit des Vorherigen geschehen. Entsprechend fällt die Strafe aus.

Der Bauer erhält eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Franken. Zusammen ergibt das 3500 Franken. Zusätzlich werden Kosten von 400 Franken fällig. Insgesamt beträgt die Rechnung also 3900 Franken.

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Kommentare

User #2666 (nicht angemeldet)

Nicht jeder Insektenverseuchte Tümpel muss geschützt werden. Der schleichende Ausbau muss ein Ende haben.

User #2608 (nicht angemeldet)

Das bezahlt die Subvention . So gesehen , eine Milde Strafe .

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