Über 400'000 Franken erhalten die Prozessbeteiligten nach der Urteils-Rücknahme im Fall Vincenz. Die Staatsanwaltschaft muss die Anklageschrift überarbeiten.
Pierin Vincenz
Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aufhebung der Urteile im Fall Vincenz kostet den Steuerzahler viel Geld.
  • 436'879 Franken sind allein an Entschädigungen zu zahlen.
  • Dazu kommen die Prozess- und Gerichtskosten des Verfahrens.
Ad

Nicht nur für die Staatsanwaltschaft Zürich ist das Urteil im Fall Vincenz eine herbe Schlappe. Auch den Steuerzahler kommt die Aufhebung des Schuldspruchs gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz teuer zu stehen. Das Zürcher Obergericht hatte vergangene Woche das erstinstanzliche Urteil wegen «schwerwiegenden Verfahrensfehlern» für nichtig erklärt. Die Staatsanwaltschaft muss die Anklageschrift überarbeiten und den Fall vor dem Bezirksgericht Zürich erneut aufrollen.

Neben den Verfahrens- und Gerichtskosten kommen auf den Steuerzahler auch hohe Entschädigungszahlungen zu. Die sieben Beschuldigten und die Privatklägerinnen Raiffeisen und Viseca erhalten für ihre Aufwendungen insgesamt 436'879 Franken, schreibt der «Sonntagsblick».

Anwälte werden mit hohen Stundensätzen entschädigt

Auffällig dabei: Gerechnet wurde für die Anwälte mit einem Stundensatz von 350 Franken. Das ist erheblich mehr als der übliche Stundensatz für amtliche Pflichtverteidiger im Kanton Zürich von 220 Franken.

Laut einer Sprecherin des Obergerichts sei das aber normal. Massgebend sei der Stundensatz, der zwischen Mandant und Anwalt vereinbart worden sei.

Die eingereichten Entschädigungsansprüche habe das Gericht dabei sehr genau geprüft. Die Gerichtssprecherin hierzu gegenüber dem «Sonntagsblick»: «Wo nach Dafürhalten des Gerichts unangemessen hohe Entschädigungen verlangt wurden, hat das Gericht teilweise massive Kürzungen vorgenommen.»

Gericht verurteilte Pierin Vincenz 2022 zu mehrjähriger Freiheitsstrafe

Das Bezirksgericht Zürich hatte Pierin Vincenz und dessen Geschäftspartner 2022 unter anderem wegen Betrugs und mehrfacher Veruntreuung verurteilt. Die Strafen lauteten auf Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten beziehungsweise vier Jahren. Drei weitere Beschuldigte wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Eine weitere Person wurde freigesprochen, das Verfahren gegen eine weitere wurde eingestellt.

Diese erstinstanzlichen Urteile zogen die Beteiligten ans Zürcher Obergericht weiter. Der Berufungsprozess war für Juli 2024 angesetzt gewesen. Nun kam das Obergericht aber zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage überarbeiten und neu einreichen muss.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RaiffeisenGerichtFranken