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Fall Céline (†13): Ex-Freund muss zur Strafe vier Tage arbeiten

Gabriela Battaglia
Gabriela Battaglia

Dietikon,

Vor 2,5 Jahren nahm sich Céline Pfister (†13) aus Spreitenbach AG wegen Cybermobbing das Leben. Ihre Freunde fordern härtere Strafen.

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Die Freundinnen der gemobbten Céline (†13) aus Spreitenbach AG unterstützen ihre Eltern vor dem Gericht. - Gabriela Battaglia

Das Wichtigste in Kürze

  • Céline Pfister (†13) aus Spreitenbach AG nahm sich im Sommer 2017 das Leben.
  • Sie wurde aufs Schlimmste gemobbt.
  • Célines Eltern haben Einsprache gegen den Strafbefehl ihres Ex-Freundes erhoben.
  • Das Gericht hat entschieden, dass der Mobber zur Strafe vier Arbeitstage leisten muss.

Der Fall der Schülerin Céline (†13) aus Spreitenbach AG schockte die Schweiz. Das Mädchen nahm sich am 28. August 2017 das Leben – nachdem es monatelang aufs Schlimmste im Internet gemobbt wurde.

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Céline Pfister (†13) war von zwei Jugendlichen, darunter ihr Ex-Freund, das Opfer von Cybermobbing. - Facebook

Heute kam der Fall erstmals vor Gericht. Célines Eltern Nadya (51) und Candid Pfister (50) erhoben Einsprache gegen den Strafbefehl ihres Ex-Freundes. Dieser hatte leichtbekleidete Bilder des Mädchens auf Snapchat geteilt. Der heute 17-Jährige wurde wegen Nötigung sanktioniert.

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Die Eltern von Céline Pfister geben sich bis heute gegenseitig Halt. - Nau.ch

«Er sollte zumindest wegen sexueller Nötigung verurteilt werden», sagt Nadya Pfister.

Zum Prozess am Jugendgericht in Dietikon ZH kamen auch Célines Freundinnen. An der Verhandlung vor Jugendgericht teilnehmen durften sie nicht. Sie unterstützten Célines Eltern aber vor dem Gebäude.

Zu Nau.ch sagen die Freundinnen: «Wir wollen eine gerechte Strafe. Nicht nur einen Arbeitseinsatz von ein paar Tagen.»

Die Freundinnen fordern «Strafen für Cyber-Mobbing wie in Österreich. Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.»

Neben den Freundinnen von Céline Pfister versammelten sich rund 30 weitere Freunde der Eltern vor dem Bezirksgebäude in Dietikon.

Ex-Freund kommt mit Eltern

Die Eltern von Céline sowie Journalisten mussten bei der Befragung des Jugendlichen durch den Richter den Saal verlassen. Die Teilnahme von Privatklägern, also den Eltern, ist bei der Befragung im Jugendstrafrecht nicht gestattet. Auch bei den Plädoyers waren die Eltern und die Medien nur teilweise zugelassen.

Der beschuldigte Jugendliche sass während der ganzen Verhandlung regungslos da. Er war mit seinen Eltern gekommen.

Die Jugendstaatsanwältin plädierte auf Nötigung und mehrfache Pornografie, wobei bei letzterem eine Teilverjährung vorliege. Der damals 14jährige Jugendliche hatte Céline Pfister rund 20 Bilder seines erigierten Penis geschickt.

Der Jugendliche hatte Céline aufgefordert, ihm erotische Bilder zu schicken. Gegenüber dem Gericht sprach er von «Nudes» (Nacktbildern). Er schickte ein Foto an seine frühere Freundin.

Diese wurde wütend und drohte Céline per Handy massiv. Dann teilte sie das Bild auf Snapchat. Sie wurde schon wegen versuchter Nötigung und Beschimpfung sanktioniert.

Nur drei Fotos sichergestellt

Die ausgetauschten Fotos existieren nicht mehr. Sichergestellt werden konnten nur drei Fotos, auf denen Céline in Unterwäsche zu sehen ist. «Wir haben keine Hinweise gefunden, dass Nacktfotos ausgetauscht wurden», sagte die Jugendstaatsanwältin. «Erotische Bilder sind keine Pornografie».

Das Zustellen erotischer Fotos sei keine sexuelle Handlung, sagte die Jugendstaatsanwältin weiter. Der Jugendliche habe Céline einzig dazu aufgefordert, ihm erotische Fotos zuzustellen.

«Er nützte Célines Gefühle schamlos aus»

Die Eltern von Céline hörten fassungslos zu. Ihre Mutter wischte sich immer wieder Tränen aus den Augen.

Célines Eltern und ihr Anwalt wollen eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung und eine symbolische Genugtuung von 5000 Fr. «Er nützte Célines Gefühle schamlos aus. Sie hatte grosse Angst vor sozialem Bashing», sagte der Anwalt von Célines Eltern in seinem Plädoyer.

Die Jugendstaatsanwaltschaft hatte schon früher erklärt, es gebe keinen Zusammenhang zwischen dem Mobbing und dem Selbstmord von Céline Pfister.

Milde Strafe für Cybermobber

Das Jugendgericht Dietikon verurteilte den 17-Jährigen wegen Nötigung und mehrfacher Pornographie zu einem Arbeitseinsatz von sieben Tagen. Davon muss er vier Tage leisten.

Die restlichen drei werden nur fällig, falls er sich innerhalb eines halben Jahres etwas Neues zuschulden kommen lässt. Dazu ordnete das Gericht eine "persönliche Betreuung" durch eine Sozialarbeiterin an.

Dass es einen Arbeitseinsatz von wenigen Tagen als Bestrafung gab, war vor Gericht unbestritten. Weil der Jugendliche zum Zeitpunkt der Tat erst 14 Jahre alt war, sind gemäss Jugendstrafgesetz gar keine härteren Massnahmen möglich. Mit mehrmonatigen Arbeitseinsätzen oder Busse werden Jugendliche erst ab einem Alter von 15 Jahren bestraft.

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