Beim Schweizerischem Roten Kreuz (SRK) sorgt die Trennung vom langjährigen Direktor Markus Mader weiterhin für Unruhe.
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Das Schweizerische Rote Kreuz SRK. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Ein externer Untersuchungsbericht ortet Versäumnisse auf Seiten des Führungsgremiums des SRK. Dessen Präsidentin räumt Fehler ein, übt aber zugleich Kritik an der Untersuchung. Die Geschäftsprüfungskommission des SRK leitete den Bericht des Beratungsunternehmens Res Publica Consulting am Mittwoch an die Delegierten der Rotkreuzversammlung weiter. Das SRK machte das Papier auch interessierten Medien zugänglich, es lag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Das SRK hatte sich Mitte Dezember mit sofortiger Wirkung von seinem langjährigen Direktor Markus Mader getrennt. In der Folge waren vier Mitglieder des Rotkreuzrats, des Führungsgremiums des SRK, zurückgetreten.

Nach Aussage des Berichts lag dem Konflikt um Mader ein strukturelles Problem zugrunde: Wie in anderen dezentral strukturierten Organisationen sei es immer wieder zu Spannungen gekommen – insbesondere zwischen einem Teil der Kantonalverbände und der Geschäftsstelle.

Zugleich üben die Autoren des Berichts Kritik an der Präsidentin des Rotkreuzrats, der früheren Zürcher CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer. Sie bemängeln namentlich, dass dem Führungsgremium des SRK zur Abberufung Maders kein schriftlicher Antrag mit einer eingehenden Begründung vorgelegen habe.

Schmid-Federer war für eine Stellungnahme für die Nachrichtenagentur Keystone-SDA telefonisch zunächst nicht zu erreichen. Die Medienstelle des SRK wollte den Bericht vorerst nicht weiter kommentieren. Zunächst solle dieser an der Rotkreuzversammlung am 24. Juni diskutiert werden.

Rückschlüsse auf die Position Schmid-Federers lässt aber eine von ihr und ihrem Vizepräsidenten Matteo Pedrazzini unterzeichnete Stellungnahme des Rozkreuzrats zu, die dem Bericht hintangestellt ist.

Darin räumen die beiden ein, nicht umsichtig genug vorgegangen zu sein. Sie weisen jedoch den im Bericht ebenfalls erhobenen Vorwurf zurück, der Rotkreuzrat habe die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht gegenüber Mader verletzt. Strittig ist dabei unter anderem, inwieweit das Personalreglement des SRK auch für den Direktor gilt.

In einem Brief Schmid-Federers und Pedrazzinis an die Rotkreuzversammlung monieren die beiden ausserdem «sachliche Fehler und inhaltliche Fehleinschätzungen» im Untersuchungsbericht.

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