Experte: Zürcher hat nach Maskenkündigung «Anspruch auf RAV-Geld»
Wegen des Coronavirus wird in Zürich eine Laden-Maskenpflicht eingeführt. In der Folge kündete ein Mann seinen Migros-Job. Nun hätte er Anspruch auf RAV-Gelder.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zürcher kündigte seine Stelle bei der Migros, weil er keine Maske tragen will.
- Einem Experte zufolge hätte der Mann nun Anspruch auf RAV-Gelder.
- Weil eine mögliche Arbeitslosigkeit selbst verschuldet wäre, könnten diese gekürzt werden.
Ein Zürcher sorgt mit seiner radikalen Reaktion auf die Einführung der Laden-Maskenpflicht in seinem Wohnkanton für Aufsehen: Nachdem die Regierung gestern Montag über den Entscheid informierte, reichte Migros-Mitarbeiter Zivota Todorovic kurzerhand die Kündigung ein.
Während er von Masken-Gegnern als Helden gefeiert wird, stösst Todorovics Entscheidung bei vielen auf Unverständnis. Ein Nau.ch-Leser etwa schreibt zynisch: «Danke dafür, dass wir ihn jetzt mitfinanzieren dürfen, weil er nicht im Stande war, sich an banalste solidarische Massnahmen zu halten.»

In den letzten Wochen hätten viele ihre Stelle verloren. Und der Zürcher sei nun «freiwillig arbeitslos», regt sich der Leser auf. Dass Todorovic bei der Migros angestellt ist, bestätigt auch der Detailhändler auf Anfrage. Zu der Kündigung will er sich allerdings nicht äussern.
RAV könnte wegen Selbstverschulden Taggelder einstellen
Wie es mit Todorovics Arbeitssituation nun aussieht, ist nicht bekannt. In seiner E-Mail an die Migros, die er Nau.ch zuschickte, schreibt er lediglich, dass er sich beruflich neu orientieren wolle.
Fakt ist aber: Todorovic hätte Anspruch auf RAV-Gelder. Das bestätigt der Zürcher Rechtsanwalt Boris Etter auf Anfrage von Nau.ch. «Es besteht aber das grosse Risiko, dass das RAV wegen verschuldeter Arbeitslosigkeit für eine gewisse Zeit eine Einstellung der Taggelder anordnen wird.»
Zürcher kann nicht zu Job mit Maskenpflicht gezwungen werden
Die Einstellung der Taggelder kann – je nach Verschulden des Arbeitnehmers – zwischen einem und 60 Tagen dauern.
Wer sich beim RAV meldet, muss «ernsthafte Bemühungen» zur Stellensuche nachweisen. Zwingen, eine Stelle anzutreten, in der er eine Maske tragen muss, kann man ihn jedoch nicht.

«Er kann sich also durchaus bemühen, eine Stelle ohne Maskentragpflicht zu finden.» Das sagt Roland Müller, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bern. «Das wird aber wohl immer schwieriger.»
Migros muss Kündigung in Arbeitszeugnis erwähnen
Sollte Todorovic nun per sofort nicht mehr zur Arbeit erscheinen, könnte das Konsequenzen haben. «Verlässt ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einen Monat entspricht», erklärt Müller.
Der Rechtsexperte geht allerdings davon aus, dass die Migros aus Kulanz auf die Geltendmachung dieser Entschädigung verzichtet. «Hingegen ist sie verpflichtet, im Arbeitszeugnis festzuhalten, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle wegen der Maskenpflicht fristlos verlassen hat.»

Denn: «Tut sie das nicht und erleidet dadurch der nächste Arbeitgeber wiederum einen Schaden, kann dieser auf die Migros Regress nehmen.»
Auch wenn Todorovic mit seiner Kurzschluss-Handlung von Masken-Gegnern im Internet gefeiert wird – der Ruhm hat seinen Preis. Müller schliesst: «Zusammenfassend halte ich fest, dass dieser Arbeitnehmer sich ganz klar mehr geschadet als genützt hat!»