Erstmals steigt Zahl der Opferhilfeberatungen auf über 50'000

Keystone-SDA
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Neuchâtel,

Die Opferhilfestellen in der Schweiz verzeichnen einen Anstieg von fünf Prozent bei den Beratungen.

häusliche Gewalt
Opferhilfe kann jede Person beanspruchen, die durch ein Delikt in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden ist. (Symbolbild) - Pexels

Die Zahl der Beratungen für Opfer von Straftaten hat in der Schweiz erstmals innerhalb eines Jahres die Marke von 50'000 überstiegen: 2024 führten die Opferhilfestellen 51'547 Beratungen durch. Dies waren fünf Prozent mehr als im Jahr 2023.

Nahezu drei Viertel der Personen, die eine Beratung aufsuchten, waren Frauen, wie am Dienstag veröffentlichten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zu entnehmen war. Opferhilfe kann jede Person beanspruchen, die durch ein Delikt in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden ist.

18 Prozent der betroffenen Personen seien zum Zeitpunkt der Beratung minderjährig gewesen. Etwas weniger als die Hälfte hatte die Schweizer Staatsangehörigkeit, wie es weiter hiess.

Verschiedene Gründe für das Aufsuchen einer Opferhilfestelle

In 46 Prozent der Fälle suchten die Personen wegen einer Körperverletzung oder einer Tätlichkeit eine Opferhilfestelle auf. Bei einem Drittel der Beratungen ging es um Erpressung, Nötigung oder Drohung und bei 30 Prozent um strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität.

Die Opfer hätten in 71 Prozent der registrierten Fälle angegeben, dass sie die mutmassliche Täterin oder den mutmasslichen Täter kennen. Gemäss den Zahlen des BFS war diese Person in 78 Prozent aller Fälle ein Mann und in knapp vier von zehn Beratungen handelte es sich dabei um den Partner oder Ex-Partner des Opfers.

In 1098 Fällen reichten Opfer bei den Kantonen Gesuche für Entschädigungs- oder Genugtuungsleistungen und Entschädigungsvorschüsse ein. Insgesamt entrichteten die Kantone in diesem Zusammenhang 6,5 Millionen Franken. Dies entspreche einer Zunahme von 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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Kommentare

User #4419 (nicht angemeldet)

In meiner Familie nahmen wir die Opferhilfe in Anspruch. Gebracht hat es nichts, ausser Kosten für den Steuerzahler. Die Opferhilfe ist von Fall zu Fall begrenzt oder eingeschränkt in ihren Möglichkeiten, nie auf dem Level wie der Täterschutz. Nur ein Fakt, wird die Täterschaft nicht verurteilt, im Zweifel freigesprochen, darf die Opferhilfe nicht umfassend helfen.

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