Der linksautonomen Andrea Stauffacher werden unter anderem Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorgeworfen. Vor Gericht taucht sie nicht auf.
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Andrea Stauffacher an einer unbewilligten Demo im Jahr 2016. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Andrea Stauffacher (71) muss sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.
  • Am ersten Prozesstag ist die Linksextreme jedoch trotz Vorladung nicht erschienen.

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ist am ersten Prozesstag das Beweisverfahren in Abwesenheit den angeklagten Andrea Stauffacher durchgeführt worden. Falls die Angeklagte auch am Freitag nicht erscheint, wird der Hauptprozess in ihrer Abwesenheit geführt.

Der Zürcher Linksautonomen Andrea Stauffacher wird Beschimpfung, Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht vorgeworfen. Ausserdem Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Hinderung einer Amtshandlung. Auch unbefugter Verkehr sowie Verstoss gegen die Covid-19-Verordnung 2 gehören dazu.

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Andrea Stauffacher am internationalen Frauenstreik 2019 in Zürich. - keystone

Stauffacher habe bei einer Personenkontrolle an der unbewilligten Demonstration vom 6. Juni 2020 zum Thema «Black Lives Matter» in Zürich mit Füssen und Armen geschlagen. Im Beweisverfahren sagte dies ein Polizeibeamter der Stadtpolizei Zürich.

Zudem zeigte sich der Polizist überzeugt, dass Stauffacher anderen Demonstranten «Anweisungen» gegeben habe, um ihn an seiner Arbeit zu hindern. So sei ein Velofahrer, mit dem die Angeklagte gesprochen und dabei auf ihn gezeigt habe, dem Polizisten ins Knie gefahren.

Personenkontrolle um andere zu schützen

Der Verteidiger fragte, weshalb er überhaupt eine Personenkontrolle vorgenommen habe. Darauf antwortete der Angehörige der Stadtpolizei Zürich, es sei an einer Demonstration wichtig, «die Identitäten zu klären». Er habe «im Sinne einer Gefahrenabwehr» gehandelt - auch, um das überwiegend junge und friedlich agierende Publikum zu schützen.

Gemäss Aussagen des Polizisten schlug Stauffacher auch bei einer zweiten Demonstration am 13. Juni 2020 um sich. Zudem habe sie mit Hilfe weiterer Personen die Blockade eines Kastenwagens koordiniert.

Trotz Vorladung nicht aufgetaucht

Die Angeklagte ist am ersten Prozesstag trotz Vorladung nicht vor dem Bundesstrafgericht erschienen. Falls sie auch am Freitag nicht vor Gericht erscheint, wird der Hauptprozess in ihrer Abwesenheit geführt.

Der Prozess wird am Freitagmorgen fortgeführt.

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