Rechtsschutz: Variieren die Bussen je nach Kanton?

Emilia Rechtsschutz
Emilia Rechtsschutz

Zürich,

Im Artikel «Jetzt seid ihr gefragt – stellt uns eure Fragen» konnten Nau-User Fragen zum Thema Rechtsschutz einreichen. Hier folgt die erste Antwort.

Ein Strafzettel wegen Falschparkens wird auf einer Auto-Windschutzscheibe hinterlegt. (Symbolbild)
Ein Strafzettel wegen Falschparkens wird auf einer Auto-Windschutzscheibe hinterlegt. (Symbolbild) - Nau.ch / Nico Leuthold

Das Wichtigste in Kürze

  • Normalerweise beantwortet Rechtsanwältin Alina Murano Fragen auf Social Media.
  • Die Nau-Leserinnen und -Leser konnten im letzten Artikel ihre Rechtsfragen stellen.
  • In den nächsten Wochen werden diese Fragen von Emilia Rechtsschutz beantwortet.

In Artikel «Rechtsschutz: Jetzt seid ihr gefragt – stellt uns eure Fragen» wurden die Nau-Leserinnen und -Leser aufgefordert, ihre dringendsten Rechtsfragen zu stellen. In den nächsten Wochen werden laufend einzelne Fragen aufgenommen und beantwortet.

Busse von 60 Franken – gerechtfertigt?

Hier die erste Antwort zu einer Frage von User #5882. Dieser war überrascht, als er für 6 km/h zu viel auf der Autobahn eine Geldbusse von 60 Franken im Briefkasten vorfand. So stellte er uns die Frage, ob es auf der Autobahn eigentlich nicht tiefere Bussen gebe. Oder ob die Höhe des Betrags sogar kantonal geregelt sei.

Rechtsschutz
Eine Rechtsfrage aus der Nau.ch-Community. - Nau.ch

Zuallererst: Nein, die Bussen für Geschwindigkeitsübertretungen sind nicht je nach Kanton anders. Diese sind gesamtschweizerisch gleich.

Wenn du 6 km/h zu schnell unterwegs bist, dann ist das eine sogenannte geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung. Und da ist in der Regel das Ordnungsbussenverfahren anwendbar und die genaue Höhe der Busse kann in der Ordnungsbussenverordnung nachgeschlagen werden.

Finden Sie die Höhe der Busse gerechtfertigt?

Online-Rechner kalkuliert Geldstrafe

Da gibt es sehr umfassende Anhänge, wo jede einzelne Form von Verkehrsregelmissachtung aufgeschrieben ist und gesagt wird, wofür wie viel bezahlt werden muss. Vieles kann aber oftmals auch ganz einfach über einen Online-Rechner berechnet werden.

So gilt, dass ab 6 km/h zu schnell fahren eine Busse von 60 Franken zu bezahlen ist. Bis 5 km/h zu schnell wäre die Busse nur 20 Franken gewesen.

Daher: Alles richtig gelaufen in dieser Angelegenheit und es lässt sich leider nichts dagegen machen.

***

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

Kommentare

Weiterlesen

Rechtsschutz
18 Interaktionen
Partner

MEHR RECHTSSCHUTZ

Symbolbild Rechtsschutz
108 Interaktionen
Krank an freiem Tag
Bargeld
65 Interaktionen
Achtung!
67 Interaktionen
Anwältin verrät
148 Interaktionen
Occasion-Autos

MEHR AUS STADT ZüRICH

a
«Letzte Option»
WM 2026
14 Interaktionen
Demo in Zürich
-
18 Interaktionen
Im Netz
9 Interaktionen
Zürich