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    Ermittlungen wegen Betrugs gegen jungen Krypto-Investor

    Keystone-SDA
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    Bellinzona,

    Die Berner Staatsanwaltschaft muss eine Strafermittlung wegen des Verdachts des gewerbsmässigen Betrugs und der Geldwäscherei gegen den jungen Bitcoin-Investor Dadvan Yousuf weiterführen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor.

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    Derzeit gibt es starke Kurseinbrüche am Kryptomarkt. Auch Ethereum ist davon betroffen. - Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Laut der Berner Staatsanwaltschaft soll der in den Medien als Kryptomilliardär bezeichnete Yousuf im März 2021 eine Stiftung im Kanton Zug gegründet haben.

    Mit der Hilfe nationaler und internationaler Medien soll er bei Veranstaltungen Anleger zum Kauf einer eigenen Kryptowährung überzeugt haben, ohne tatsächlich das entsprechende Projekt umsetzten zu wollen.

    Dabei habe er die Anleger über die Vermögensanlagen und insbesondere einen angeblich von ihm erfundenen Algorithmus zum automatisierten Handel mit Kryptowährungen getäuscht. Dies geht aus dem Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor, der vom 19. Dezember 2022 stammt und am Mittwoch publiziert wurde. Der «Tages-Anzeiger» und Radio SRF berichteten darüber.

    Die Investitionsgelder gingen bis Ende Mai 2021 auf das Konto einer Schweizer Bank ein, heisst es weiter im Beschluss. Nach Saldierung der Bank-Beziehung seien die verbleibenden Vermögenswerte über ein Konto bei einer weiteren Bank am 28. Mai 2021 zu einem Finanzinstitut Sitz in Liechtenstein transferiert worden.

    Auf verschiedenen auf Yousuf lautenden Konten sollen bei dieser Bank zwischen dem 28. Mai 2021 und etwa 21. Juni 2022 weitere Zahlungseingänge potentieller Anleger erfolgt sei. Mindestens einen Teil der Gelder, soll von Liechtenstein aus weiter auf eine Plattform mit Sitz in den USA und auf das Konto einer Firma in Grossbritannien.

    Im vorliegenden Beschluss ging es inhaltlich um die Zuständigkeit in diesem Fall. Die erstgenannte Bank erstattete am 18. Mai 2021 Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Die Berner Generalstaatsanwalt stellte später das Gesuch, dass der Fall von der Bundesanwaltschaft zu übernehmen sei.

    Darauf trat das Bundesstrafgericht nicht ein, weil noch zu viele Fragen offen sind, und es für die definitive Bestimmung der Zuständigkeit weiterer Ermittlungen bedarf. (Beschluss BG.2022.35 vom 19.12.2022)

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