In Graubünden wurde der Leitwolf des Beverinrudels erlegt. Damit wurde die bewilligte Regulation des Bundesamts für Umwelt abgeschlossen.
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Glarner Wildhüter dürfen Leitwolf abschiessen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/BORIS ROESSLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Leitwolf des Beverinrudelfs wurde abgeschossen.
  • Bis heute hätte es keine Hinweise auf Veränderung des Rudels gegeben.
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Mit dem Abschuss des Leitwolfs M92 sei die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligte Regulation des Beverinrudels abgeschlossen, teilte der Kanton Graubünden am Mittwoch mit.

Bei dem am 8. November im Safiental GR erlegten Wolf handelt es sich um den Leitwolf des Beverinrudels mit der Bezeichnung M92. Dies hat die genetische Identifikation des Tieres gezeigt.

Aus dem laufenden Monitoring des Rudels hätten sich bis heute keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die soziale Organisation des Rudels dadurch verändert habe.

So sei zehn Tage nach dem Abschuss des Leitrüden durch Aufnahmen aus einer Fotofalle belegt worden, dass ein erwachsener Wolf, mutmasslich das weibliche Elterntier F37, und sechs diesjährige Welpen am Schamserberg gemeinsam unterwegs gewesen seien.

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Ein Wolf im Zürcher Zoo, aufgenommen im September 2020. (Symbolbild) - Keystone

Mit dieser Beobachtung komme der Kanton der Auflage des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) nach, die diesjährige Reproduktion des Rudels von mindestens sechs Welpen mit überprüfbaren Nachweisen zu belegen. Die Entwicklung des Beverinrudels werde weiter beobachtet. Nach Möglichkeit solle im Verlauf des Winters oder des kommenden Frühlings ein Wolf des Rudels mit einem GPS-Sender versehen werden.

Am 9. Oktober ist in der Gemeinde Rheinwald durch die kantonale Wildhut ein Wolf aus dem Moesolarudel erlegt worden. Die genetische Untersuchung habe nun aber ergeben, dass es sich dabei anstelle eines Jungwolfs um den Leitrüden des Rudels gehandelt habe, heisst es in der Mitteilung. Dies sei von der Bewilligung des BAFU nicht abgedeckt gewesen.

Die Wildhut habe den Abschuss «trotz sorgfältigen Vorgehens in rechtskonformer Absicht» getätigt. Der Wolf sei anhand des Verhaltens und seiner Grösse als Jungwolf eingeordnet und erlegt worden, als das Tier in Begleitung eines weiteren Wolfs zu einem am Vortag gerissenen Schaf zurückgekehrt sei. Welche Auswirkung der Abschuss des Leitrüden auf das Moesolarudel haben werde, sei nicht voraussehbar.

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