Ein Ja zum neuen Berner Polizeigesetz verletze die Grundrechte, klagen linke Organisationen. SVP-Nationalrat Erich Hess kann nur den Kopf schütteln.
Reitschule Demonstration in Bern
Freunde der Reitschule demonstrieren im Oktober 2017 in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Bern stimmt über die Einführung eines neuen Polizeigesetzes ab.
  • Damit könnten Kosten für Polizeieinsätze auf einzelne Demo-Teilnehmer überwälzt werden.
  • SVP-Politiker Erich Hess erklärt, warum das zu weniger Gewalt führt.

Am 10. Februar entscheidet der Kanton Bern über ein Gesetz, von dem politische Organisationen in der ganzen Schweiz betroffen sind. Sagt das Volk Ja zum Polizeigesetz, könnten die Kosten für Polizeieinsätze an Demonstrationen in der Bundesstadt künftig auf die Organisatoren abgewälzt werden.

Auch einzelne Teilnehmer könnten belangt werden, falls diese Gewalt anwenden. Gegen die neuen Regeln haben linke Organisationen, darunter die GSoA, die Grünen und die Berner Reitschule erfolgreich das Referendum ergriffen.

erich hess
SVP Politiker Erich Hess verfolgt die Debatte über die Selbstbestimmungsinitiative im Nationalrat. - Keystone

Sie warnen vor einem Verlust der Meinungsfreiheit. Auch Parteien würden nämlich künftig grosse Risiken eingehen, warnte etwa Grünen-Präsidentin Regula Rytz. Die Befürworter lassen diese Argumentation nicht gelten.

SVP-Hess: «Vandalismus ist kein Grundrecht!»

SVP-Nationalrat Erich Hess, der auch im Berner Kantonsparlament sitzt, sagt: «Es kann einfach nicht sein, dass Chaoten immer wieder die halbe Stadt kaputtmachen und dann ungeschoren davonkommen!»

Er erhofft sich vom neuen Gesetz zumindest eine abschreckende Wirkung – «auch wenn es in der Praxis wohl schwierig wird, die Sünder herauszupicken». Im Visier hat der SVP-ler primär die Probleme rund um die Berner Reitschule.

Dass «anständige» Demos von Gewerkschaften oder Parteien unter den neuen Regeln leiden würden, glaubt Hess nicht. Schliesslich seien diese in der Regel gut organisiert. «Überhaupt ist Vandalismus einfach kein Grundrecht», erklärt der SVP-Mann.

Gesetz auch auf Hooligans anwendbar

Vom neuen Gesetz könnten neben politischen Kundgebungen auch Sportevents betroffen sein. Gerade bei Fanmärschen dürften die Regeln greifen.

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Florian Hirte von der Polizei- und Militärdirektion: «Wenn an solchen Veranstaltungen Einzelpersonen Gewalt ausüben, könnten diese als Einzelpersonen mit Kosten belegt werden.»

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