Ergänzungsleistungen: Reform tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Anna Baumert
Anna Baumert

Zürich,

Pro Senectute zufolge ist die Reform der Ergänzungsleistungen ein Schritt in die richtige Richtung. Es seien jedoch noch mehr Massnahmen nötig.

ergänzungsleistungen
Wenn die Rente nicht die minimalen Lebenshaltungskosten deckt, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistung (EL). (Symbolbild) - sda - Keystone/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 1. Januar 2021 tritt die Reform der Ergänzungsleistungen in Kraft.
  • Pro Senectute meint aber, es müsse noch mehr zur Bekämpfung der Altersarmut getan werden.
  • Dies etwa durch die gezielte Unterstützung der Betreuung zu Hause.

Pro Senectute, der Fach- und Dienstleistungsorganisation für das Alter, geht die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) nicht weit genug. Dies berichtet «Senior Web». Die Reform tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und beinhaltet unter anderem die Anpassung der anrechenbaren Mietkosten.

Sie sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Es müsse jedoch noch mehr dafür getan werden, um die Altersarmut zu bekämpfen. So fordert Pro Senectute eine Entlastung bei den Heimkosten und eine «gezielte finanzielle Unterstützung von Betreuungsleistungen zu Hause».

Pro Senectute-Direktor Alain Huber zufolge geht 60 der EL an Heimbewohnerinnen und -bewohner. Die Kosten für die Unterbringung in einem Heim belaufen sich im Durchschnitt auf 72'000 Franken pro Jahr. Die EL könnte also stark entlastet werden, wenn Menschen im Alter länger zu Hause betreut werden würden.

Ergänzungsleistungen werden von jeder achten Person im Pensionsalter als Ergänzung zur AHV bezogen.

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