Erbrecht: Kinder erhalten weniger - Zürcher prüfen Testament

Simon Binz
Simon Binz

Zürich,

Mit dem revidierten Erbrecht haben sich die gesetzlichen Pflichtteile geändert, die Nachkommen erhalten jetzt weniger. Zürcher prüfen deshalb ihre Testamente.

Erbrecht Erbschaft Erben Verrechnungssteuer
Ein Gesetzesbuch zum Thema Erbrecht. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Januar gilt in der Schweiz das revidierte Erbrecht mit einigen wichtigen Änderungen.
  • So wurde etwa der gesetzliche Pflichtteil geändert, Nachkommen erhalten jetzt weniger.
  • Die Zürcher Notariate erleben deshalb eine «deutliche Zunahme» von Anfragen.

In der Schweiz werden jedes Jahr schätzungsweise rund 70 Milliarden Franken vererbt. Etwa 30 Prozent der Erblasser haben ihr Erbe in einem Testament geregelt. Wegen des neuen Erbrechts lohnt es sich seit Januar, diese letztwillige Verfügung noch einmal zu überprüfen. Denn es gibt wichtige Änderungen.

Neu geregelt werden vor allem die gesetzlichen Pflichtteile, die den nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung zusichern. Der Pflichtteil der Witwe oder des Witwers bleibt zwar gleich. Doch der Pflichtteil der Nachkommen wurde reduziert und der Pflichtteil der Eltern ganz abgeschafft.

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Somit kann der Erblasser neu über mindestens die Hälfte seines Nachlasses selbst bestimmen. Zuvor waren es nur drei Achtel gewesen.

Wer schon ein Testament oder einen Erbvertrag hat, muss zwar nicht zwingend handeln. Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» meinten aber mehrere Zürcher Notariate, dass die Revision ein guter Zeitpunkt sei, den Nachlass neu zu planen.

Notariate verzeichnen wegen Erbrecht mehr Anfragen

In der Bevölkerung bestehen offenbar tatsächlich auch einige Fragezeichen, was das neue Erbrecht angeht. Wie es in dem Bericht heisst, verzeichnen mehrere Notariate eine «deutliche Zunahme» von Anfragen.

Laut Christoph Rengel, Notar in Thalwil ZH, gibt es etwa Erblasser, die nicht wollen, dass Personen, die im Erbrecht kleinere Pflichtteil-Quote erhalten. In diesen Fälle müsse mit einem neuen Testament die Erbquote neu bestimmt werden.

Erblasser Erbrecht
Das revidierte Erbrecht gilt seit dem 1. Januar 2023. (gestellte Aufnahme) - sda

Oftmals ist jedoch keine Anpassung nötig, sagen die Notariate. Meist reiche eine Besprechung mit dem Erblasser um sicherzustellen, dass die gewählten Formulierungen auch nach dem revidierten Erbrecht den Wünschen entsprechen.

Wie es in dem Bericht weiter heisst, gibt es derzeit nicht mehr Menschen als üblich, die eine neue letztwillige Verfügung erarbeiten wollen. Laut den Notariaten ist dies darauf zurückzuführen, dass sich an der gesetzlichen Erbfolge nichts geändert hat.

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