Elektronische Patientendossiers sollen die medizinische Behandlung vereinfachen. Nun muss deren Einführung in der Schweiz aber erneut verschoben werden.
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Das elektronische Patientendossier (EPD) soll die Verwaltung von Gesundheitsdaten vereinfachen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die elektronischen Patientendossiers sind frühestens ab 2021 einsetzbar.
  • Zuvor wurde die Einführung bereits von Frühling 2020 auf Herbst 2020 verschoben.
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Der geplante Einführungstermin für die elektronischen Patientendossiers (EPD) ist bereits vom Frühling 2020 auf den Herbst verschoben worden. Nun ist klar: Die neuen Patientendossiers werden erst nächstes Jahr kommen – frühestens.

Im Februar zeigte sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuversichtlich, dass «im Sommer 2020» erste Anbieter die Zertifizierung abgeschlossen haben. Ihre Lösungen für EPD sollten dann eingeführt werden. Weitere Anbieter sollten bis im Herbst folgen, hiess es damals.

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Das Bundesamt für Gesundheit im Berner Liebefeld. - Keystone

Wie Tamedia-Zeitungen am Mittwoch berichteten, soll es nun laut dem BAG aber erst im Frühjahr 2021 so weit sein. Grund dafür sei, dass es bei der Zertifizierung der Informatiklösungen hapere. Trotzdem verschicke einer der künftigen EPD-Anbieter, die Axsana AG, bereits Rechnungen an Spitäler.

Bei der Axsana handelt es sich um ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen im Besitz von zwölf Deutschschweizer Kantonen. Auch verschiedene Verbände aus dem Gesundheitswesen sind beteiligt. Das ursprünglich vom Kanton Zürich gegründete Unternehmen will künftig eine Plattform für EPD betreiben.

Rechnungen für Vorleistungen ausgestellt

Axsana-Geschäftsführer Samuel Eglin bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass bereits Rechnungen verschickt wurden. Dies, obwohl die Plattform noch nicht in Betrieb sei.

Bis und mit 2018 habe man nichts verrechnet, für 2019 seien 10 Prozent einer ordentlichen Jahresgebühr in Rechnung gestellt worden. Für 2020 sei ursprünglich vorgesehen gewesen, 80 Prozent der kostendeckenden Jahresgebühr zu verrechnen.

Aufgrund der Verzögerung bei der Einführung habe der Verwaltungsrat aber am 9. Juli entschieden, die Rechnungsbeträge zu halbieren. Dies habe man den der Stammgemeinschaft XAD angeschlossenen Spitälern am Montag so kommuniziert.

Patientenakte
Eine digitale Patientenakte. - dpa/AFP

Die Axsana erbringe erhebliche Vorleistungen, wie etwa den Aufbau einer betriebsbereiten Organisation. Auch der Betrieb einer Testumgebung für die EPD-Plattform wird als Beispiel genannt. Die Kosten dafür seien grösstenteils, aber eben nicht vollständig, durch Finanzhilfen des Bundes und der Kantone gedeckt.

Zur Frage nach einem möglichen Zeitpunkt für die Einführung der EPD äussert sich Eglin zurückhaltend: «Der Einführungszeitpunkt kann von keiner einzigen Stammgemeinschaft benannt werden. Grund dafür ist die Unwägbarkeit der Zertifizierungsverfahren sowie der anschliessenden Akkreditierungsverfahren für die Zertifizierungsstellen», teilte er mit. Keine der schweizweit neun Stammgemeinschaften sei bereits zertifiziert.

Alle wichtigen medizinischen Daten werden abgelegt

Den Grund für die Verzögerungen sieht Eglin in der schrittweisen Regulierung des Bundes, die parallel zu den Aufbauarbeiten erfolgt sei. Auch die sich ausweitenden Zertifizierungsverfahren spielen eine Rolle.

Mit dem EPD sollen künftig alle relevanten medizinischen Daten, die für die Behandlung eines Menschen wichtig sind, abgelegt werden. Sie können unabhängig von Ort und Zeit von berechtigten Gesundheitsfachpersonen eingesehen werden. Das EPD soll Sicherheit, Qualität und Effizienz von medizinischen Behandlungen verbessern und ist Teil der Gesundheitsstrategie 2020.

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