Einsprachen gegen Abbruch von Chalets am Neuenburgersee abgewiesen
Der Abbruch von rund 120 Ferienhäusern am Südufer des Neuenburgersees rückt einen Schritt näher. Entsprechende Einsprachen wurden abgewiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Chalets am Neuenburgersee werden wohl abgebrochen.
- Der Kanton Freiburg hat 270 Einsprachen abgewiesen.
- Die Chalets stehen zu lassen, würde gegen Bundesrecht verstossen.
Der Kanton Freiburg hat 270 Einsprachen gegen den geänderten kantonalen Nutzungsplan im Feuchtgebiet Grande Cariçaie abgewiesen.
Wie die Freiburger Kantonsverwaltung mitteilte, liess der «klare rechtliche Rahmen, der für den Kanton verbindlich ist», keinen anderen Entscheid zu.
Die Bedeutung der Grande Cariçaie sei auf nationaler und internationaler Ebene anerkannt. So seien die Naturschutzgebiete in mehreren Bundesinventaren aufgeführt, insbesondere im Inventar der Moorlandschaften.
Nicht mit Bundesrecht vereinbar
In ihrer vom Bundesamt für Umwelt bestätigten Stellungnahme von 2012 sei die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zum Schluss gekommen: Dass das Vorhandensein von Ferienhäuschen einen schweren Eingriff in die Schutzobjekte darstelle. Sie stehen zu lassen, sei deshalb nicht mit Bundesrecht vereinbar.

Im Verlauf des Verfahrens führte der Kanton Freiburg 106 Einigungsverhandlungen durch. Danach wurden drei Einsprachen von Gemeinden zurückgezogen. Auch vier Organisationen gaben ihre Opposition auf. Die Urheberinnen und Urheber der 270 Einsprachen können den Entscheid noch ans Kantonsgericht weiterziehen.
Grösstes Seeufer-Feuchtgebiet der Schweiz
Die Grande Cariçaie ist das grösste Seeufer-Feuchtgebiet der Schweiz. Um die Ferienhäuser, die ab den 1920er-Jahren erbaut wurden, tobt seit langem ein Streit zwischen den Besitzern und Umweltverbänden. Letztere machen geltend, dass die Zone Ende der 1960er-Jahre unter Schutz gestellt wurde.
2007 boten Freiburg und Waadt den Hausbesitzern Spezialverträge an, welche den Unterhalt und die Renovation der Chalets regeln sollten. Dagegen zogen mehrere Umweltverbände erfolgreich vor Gericht. Die Verträge wurden widerrufen. 2017 beschlossen die Kantone Freiburg und Waadt, je ein Verfahren für den Abbruch der Häuser einzuleiten.