Nur die jüngere Generation kämpft für mehr Klimaschutz? Mitnichten – heute behandelt der EGMR die Klage der Klimaseniorinnen, die ein Recht darauf einklagen.
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Der Verein Klimaseniorinnen Schweiz und vier weitere Klägerinnen können heute vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ihre Argumente darlegen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LEANDRE DUGGAN
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klimaseniorinnen Schweiz wollen ein Recht auf Klimaschutz.
  • Mit ihrem Anliegen sind sie an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangt.
  • Dieser behandelt die Klage des Vereins heute Mittwoch.

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) befasst sich heute Mittwoch mit der Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz und vier weiterer Frauen. Diese fordern vom Bund mehr Massnahmen gegen den Klimawandel. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) trat im April 2017 nicht auf das Begehren ein.

Es begründete diesen Entscheid damit, dass die Mitglieder des Vereins und die vier weiteren Frauen nicht mehr als der Rest der Bevölkerung von den Folgen des Klimawandels betroffen seien. Somit fehle ihnen eine besondere Betroffenheit.

Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesgericht stützten in der Folge diese Sichtweise. Die Beschwerdeführerinnen gelangten deshalb an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In ihrer Beschwerde rügten sie eine Verletzung ihres Rechts auf Leben und auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens. Sie machten zudem ihr Recht auf ein faires Verfahren und auf eine wirksame Beschwerde geltend.

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