Doppelt so viel: Jetzt müssen Touris in Luzern mehr blechen
Touris im Kanton Luzern stehen vor höheren Kosten. Die kantonale Beherbergungsabgabe soll verdoppelt werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Luzern werden die Kosten für Touristinnen und Touristen erhöht.
- Das neue Tourismusgesetz sieht eine Verdoppelung der Beherbergungsabgaben vor.
- Statt 50 Rappen müssen künftig 1,10 Franken bezahlt werden.
Der Kanton Luzern zieht jährlich viele Besucherinnen und Besucher an. Im Jahr 2024 wurde mit 2,4 Millionen Übernachtungen ein neuer Rekord erzielt.
Die Bedeutung des Tourismus für die Region ist damit enorm. Und das soll auch in den rechtlichen Grundlagen ersichtlich werden.
Beherbergungsabgabe wird erhöht
Das Tourismusgesetz stammt aus dem Jahr 1996 und ist nicht mehr zeitgemäss. Nun legt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine umfassende Revision vor. Die «Luzerner Zeitung» berichtet darüber.
So soll die kantonale Beherbergungsabgabe neu 1,10 Franken pro Person und Nacht betragen. Bisher waren es lediglich 50 Rappen. Das soll jährlich etwa 1,3 Millionen Franken zusätzliche Mittel für die Tourismusförderung bringen.
Die Erhöhung wurde in der Vernehmlassung breit unterstützt.

Das zusätzliche Geld fliesst in die neuen Schwerpunkte der Tourismusförderung. Dazu gehören die digitale Transformation und die nachhaltige Entwicklung.
Die neue Gesetzesgrundlage soll es zudem erlauben, die Abgabe künftig digital zu erheben. Das vereinfacht den administrativen Aufwand für Hotels und Behörden.
Das neue Tourismusgesetz für den Kanton Luzern soll Anfang 2026 in Kraft treten.