Digitec entsorgt Laptop einfach – Kundin wollte ihn zurück
Eine Kundin von Digitec Galaxus will ihren kaputten Laptop reparieren lassen. Doch sie bekommt ihn nie mehr zurück – obwohl sie explizit darum gebeten hat.

Das Wichtigste in Kürze
- Digitec Galaxus hat den Laptop einer Kundin kurzerhand weggeschmissen.
- Sie hätte ihn zurückgewollt. Das teilte sie der Firma gleich zweimal so mit.
- Der Konsumentenschutz kritisiert die Praktik.
Böse Überraschung für eine Kundin von Digitec Galaxus: Jessica Kunz will ihren defekten Laptop ausdrücklich zurück, falls eine Reparatur nicht möglich ist. Stattdessen entsorgt der Online-Händler das Gerät und bietet nur eine Gutschrift an. Über den Fall berichtet der «Beobachter».
Kunz brachte ihren Laptop demnach im Dezember 2025 in eine Digitec-Filiale. Der Akku funktionierte nicht mehr und die Apps liefen nur noch langsam.
Sowohl auf dem Reparaturschein als auch im Gespräch betonte sie: Das Gerät muss zurück, falls es nicht repariert werden kann.
Wenige Wochen später kam keine Abholungsbenachrichtigung. Stattdessen erhielt die Kundin eine Gutschrift über 40 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.
Auf Nachfrage erfuhr sie, dass Digitec ihr Gerät «sehr wahrscheinlich entsorgt» hat, wie das Konsumentenmagazin schreibt.
Kundin verliert wichtige Daten
Der Mitarbeiter in der Berner Filiale hatte Kunz versichert, dass eine Entsorgung ohne Einverständnis nicht stattfinde. Digitec Galaxus kommuniziert nun anders.
Das Unternehmen spricht von einem «standardisierten Prozess». Eine individuelle Rückmeldung an jeden Kunden sei organisatorisch nicht machbar.
Das Problem: Auf dem entsorgten Laptop befanden sich wichtige private und geschäftliche Daten. Zwar existieren einige Backups von Fotos, doch vieles ist unwiderruflich verloren.
Kunz hatte ihren Rückgabe-Wunsch bewusst doppelt vermerkt, da Digitec bereits einmal ihre defekten Sony-Kopfhörer ohne Rücksprache entsorgt hatte.
Konsumentenschutz übt Kritik
Der Konsumentenschutz beurteilt das Vorgehen von Digitec Galaxus als fragwürdig. Von einer Vernichtung eingereichter Geräte stehe nichts in den AGB des Unternehmens.
Diese Praxis sei «äusserst konsumentenunfreundlich», teilte Der Konsumentenschutz auf Anfrage des Magazins mit.
Obwohl der Hinweis zum Datenverlust klar formuliert ist, müsse das Unternehmen eine Einwilligung einholen, bevor es Geräte entsorgt. Der Fall zeige, dass Datenschutz bei einem solchen Vorgehen «wohl nicht sehr gross geschrieben» wird.
«Wollte schlicht mein Eigentum zurück»
Jessica Kunz muss nun einen neuen Laptop kaufen. Wo sie diesen erwirbt, weiss sie noch nicht.
«Mir war nie wichtig, wie viel Geld der Laptop heute noch wert ist», betont Kunz. «Ich wollte schlicht mein Eigentum zurückhaben.»















