Dieudonné fordert in Genf Freispruch von Rassendiskriminierung
Dieudonné M'Bala M'Bala ist schweren Beschuldigungen konfrontiert. Der Komiker aus Frankreich fordert jedoch den Freispruch.

Das Wichtigste in Kürze
- Am Montag erschien Komiker Dieudonné M'Bala M'Bala in Genf vor dem Polizeigericht.
- Grund sind Vorwürfe der Rassendiskriminierung, Ehrverletzung und übler Nachrede.
- Der 55-Jährige wehrte sich und plädierte auf Freispruch.
Der französische Komiker Dieudonné hat am Montag wegen Rassendiskriminierung, Ehrverletzung und übler Nachrede vor dem Genfer Polizeigericht erscheinen müssen. Der Angeklagte plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagen zu 200 Franken pro Tag.
Dieudonné M'Bala M'Bala wird strafrechtlich verfolgt. Er liess eine Figur in Auftritten in Genf und Nyon im Jahr 2019 sagen, dass «die Gaskammern nie existiert haben».

In den Augen des ersten Staatsanwalts Stéphane Grodecki beabsichtigte der Komiker Juden zu diskriminieren. Dies, indem er diesen Satz aus dem Zusammenhang gerissen hatte.
Dieudonné wehrt sich gegen Beschuldigungen
Dieudonné wies diese Interpretation vor Gericht zurück. Der Komiker sagte, er sei fassungslos, dass er wegen der Bemerkungen einer seiner Figuren vor Gericht gezerrt wurde. «In der gesamten französischsprachigen Welt gab es keine Probleme mit dem Text», sagte er.
Der Sketch sei mit Germain Gaiffe geschrieben worden, erklärte der Angeklagte. Der Mann jüdischer Herkunft verbüsst wegen eines Tötungsdelikts eine 30-jährige Gefängnisstrafe. Gaiffe sei ein Nachkomme von Deportierten, von denen ein Teil der Familie in den Gaskammern umgekommen sei, sagte Dieudonné.

«Ich leugne absolut nicht die Existenz der Gaskammern», betonte der 55-jährige Komiker. Er erinnerte das Gericht, dass er seine Bühnenkarriere an der Seite von Elie Semoun begonnen habe, der selbst Jude sei. Er fügte hinzu: «Ich habe auch viele Sketche über die Sklaverei gemacht, denn man muss auch an den schwierigsten Dingen Spass haben.»
Cicad klagt gegen Komiker
Dieudonné M'Bala M'Bala wurde auch wegen etwas beschuldigt, dass er während einer Show in Genf gesagt haben soll: Der Interkommunalen Koordinationsstelle gegen Antisemitismus und Diffamierung (Cicad), solle gesagt werden, dass sie sich selbst ficken sollen. Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass er solche Bemerkungen nie gemacht habe. Die Cicad ist Klägerin in diesem Fall.

Cicad-Anwalt Philippe Grumbach und Generalsekretär der Organisation, Johanne Gurfinkiel, sagten, dass Dieudonné ein bekannter antisemitischer und antijüdischer Propagandist sei. Der Anwalt listete die zahlreichen Urteile auf, die Gerichte gegen den Komiker in Frankreich ausgesprochen hatten.
Urteil des Polizeigerichts am Donnerstag
Dieudonné wurde auch verklagt, weil er Gurfinkiel diffamiert, diesen als Lügner und Rassisten bezeichnet habe. Zudem habe er behauptet, «der Ciacad-Generalsekretär hasse den Schwarzen, der er sei». Der Angeklagte erklärte, er habe diese Äusserungen gemacht, nachdem er von Gurfinkiel mit terroristischen Bewegungen in Verbindung gebracht worden sei.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte keine Bewährungsstrafe gegen Dieudonné, «weil er ein Mensch ist, der sich nicht um Verurteilungen kümmert». Die Präsidentin des Polizeigerichts, Sabina Mascotto, wird ihr Urteil am Donnerstag verkünden, in Abwesenheit von Dieudonné, der auf Tournee ist. Der Prozess hätte eigentlich bereits im Mai 2021 und im Januar 2020 stattfinden sollen, doch Dieudonné erschien nicht vor Gericht.