Zwei Frauen erlitten durch einen 38-Jährigen unter anderem Körperverletzung, Stalking und Verleumdung. Nun wurde der Mann in Dietikon ZH verurteilt.
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Ein Mann würgt eine Frau – gestellte Szene. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Iraner hat die Mutter seines Kindes gewürgt und wiederholt verletzt.
  • Eine weitere Frau stalkte er und brachte sie öffentlich in Verruf.
  • Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte ihn zu einer Haftstrafe sowie einem Landesverweis.
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Ein 38-Jähriger musste sich vor dem Bezirksgericht Dietikon für eine ganze Reihe von Vergehen verantworten. Wie die «Limmataler Zeitung» berichtet, lastet besonders die Körperverletzung an seiner vorigen Partnerin schwer.

Demnach hatte der Angeklagte am Heiligabend 2022 das Handy seiner Partnerin im Streit auf einen Schrank geworfen. Als sie auf einen Stuhl stieg, um es zu holen, zog er diesen weg. Anschliessend schlug der 38-Jährige mit einer mindestens zehn Kilogramm schweren Hantel auf seine damalige Partnerin ein.

Laut der damaligen Partnerin erfuhr sie Schläge im Gesicht, am Gesäss und dem Oberschenkel.

Mutter und Kind können fliehen, tauchen bei Eltern unter

Es ging weiter. Als sie nach Weihnachten bei ihren Eltern in Dietikon unterkam, suchte der Iraner sie dort auf. Neben ihrem Auto habe er sie hochgehoben, auf die Motorhaube gedrückt und gewürgt. Die Frau ging zur Polizei, die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf.

Kurz nach der Trennung begann der Mann eine neue Beziehung zu einer anderen Frau in Deutschland nahe der Grenze. Diese beendete die Beziehung schnell, woraufhin der Angeklagte begann, sie zu stalken: Er sprayte ihren Kosenamen auf Stadtmauern und flog mehrmals mit einer Drohne zu ihrer Wohnung. Daran befestigte er eine Nachricht, die zur erneuten Kontaktaufnahme aufforderte.

Verleumderische Flugblätter mit Adresse verteilt

Am Ende erstellte der Iraner ein Flugblatt, auf dem er seine Ex-Freundin mittels Ganzkörperfoto als Escort-Girl auswies. Er verteilte die Flugblätter in der Stadt, nachdem er sie mit der Adresse ihrer Eltern versehen hatte.

Die mit den Taten gesammelten Anklagepunkte lauteten folgend: Gefährdung des Lebens, Nötigung, Veruntreuung, einfache Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Drohungen und Sachbeschädigungen.

Ebenfalls habe der Beschuldigte der ersten Partnerin mehrere Tausend Franken gestohlen und den gemeinsamen Coiffeur-Salon auf sich überschrieben. Zudem habe er keinen Unterhalt für das gemeinsame Kind gezahlt.

Beschuldigter erfindet unglaubwürdige Ausreden und fordert Geld

Der mit einer elektronischen Fussfessel gesicherte Angeklagte stritt laut «Limmataler Zeitung» jedoch alles ab und verzettelte sich stattdessen in unglaubwürdigen Ausreden.

Dem Mann waren vorab in einem psychiatrischen Gutachten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein stereotypes Geschlechterverständnis attestiert worden. Ein Gutachten wies ihn als «pathologischen Lügner» aus.

Der Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 ½ Jahren sowie einer Geldstrafe über 55 Tagessätze zu 30 Franken verurteilt. Der Mutter seines Kindes muss er 5000 Franken Schadenersatz plus Zinsen und 2000 Franken Genugtuung plus Zinsen zahlen.

Auch die mehrere Tausend Franken Verfahrenskosten entfallen auf ihn. Zudem muss er für zehn Jahre das Land verlassen und eine strafvollzugsbegleitende psychische Behandlung absolvieren.

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