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Diese EU-Sanktionen gegen Russland hat die Schweiz übernommen

Keystone-SDA
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Bern,

Ausschluss aus dem Banken-Kommunikationsnetzwerk, Exportverbot für Güter der Raumfahrtindustrie, Preisobergrenze für Erdölprodukte, Importverbot für Wodka oder Diamanten: Diese EU-Sanktionen gegen Russland hat die Schweiz bisher übernommen. Ein Überblick.

EU-Sanktionen
Diese EU-Sanktionen gegen Russland hat die Schweiz übernommen. - keystone

Februar 2022:

Vier Tage nach der russischen Invasion in die Ukraine schliesst sich die Schweiz den ersten EU-Sanktionen gegen Russland vollumfänglich an: Unter anderem wurden Finanzsanktionen gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin, gegen den amtierenden Ministerpräsident Michail Mischustin und gegen Aussenminister Sergej Lawrow übernommen. Fünf Oligarchen wurden mit Einreiseverboten belegt.

Den Ausschluss Russlands aus dem Banken-Kommunikationsnetzwerk Swift trägt die Schweiz ebenfalls mit. Das seit 2014 bestehende Einfuhr-, Ausfuhr- und Investitionsverbot betreffend Krim und Sewastopol wurde erweitert auf die ostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk. Der Schweizer Luftraum wurde für Flüge aus Russland und Luftfahrzeuge mit russischer Kennzeichnung gesperrt.

März 2022:

Im März übernimmt der Bundesrat alle Finanzsanktionen der EU gegenüber Russland und von der EU beschlossene zusätzliche Exportverbote. Güter, die für militärische und für zivile Zwecke eingesetzt werden können, dürfen nicht mehr nach Russland ausgeführt werden.

Exportverbote gelten unter anderem neu auch für Güter zur Ölraffination sowie für die Luft- und Raumfahrtindustrie. Untersagt werden die Ausfuhr von Gütern für den Energiesektor und damit verbundene Dienstleistungen. Ebenfalls verboten wurden Beteiligungen an Unternehmen, die im Energiesektor tätig sind. Importe von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Russland wurden ebenfalls gestoppt. Exporte von Luxusgütern nach Russland wurden verboten.

April 2022:

Der Bundesrat setzt das fünfte Sanktionspaket der EU zum grössten Teil um. Dieses umfasst unter anderem ein Importverbot für Kohle und andere Güter, so etwa auch Holz oder Wodka. Hinzu kommt ein Exportverbot für Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen – etwa Kerosin.

In der Folge wird weiter auch ein Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus Russland implementiert. Per Ende April 2022 sind laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zudem russische Vermögenswerte in der Höhe von 7,5 Milliarden Franken in der Schweiz gesperrt.

Februar 2023:

Die Schweiz folgt der Europäischen Union, den G7-Staaten und Australien bei den Preisobergrenzen für russische Erdölprodukte.

Juni 2023:

Der Bundesrat übernimmt das elfte EU-Sanktionspaket. Mitglieder der russischen Streitkräfte, führende Vertreter von staatlich gelenkten russischen Medien sowie zahlreiche Unternehmen und Organisationen werden sanktioniert. Ein Kaufverbot für russisches Gold tritt ebenfalls in Kraft.

August 2023:

Die Schweiz verschärft ihre Sanktionen gegen das mit Russland verbündete Belarus: Russland soll Importverbote nicht über Minsk umgehen können. Im September desselben Jahres wurden – ebenfalls analog zur EU – die Sanktionen gegen die iranische Drohnenindustrie verschärft.

Dezember 2023:

Das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) setzt 61 weitere Personen sowie 86 Firmen und Organisationen auf die Sanktionsliste. Deren Vermögenswerte in der Schweiz müssen gesperrt und dem Seco gemeldet werden. Auch gelten für die Betroffenen Reisesanktionen.

Januar 2024:

Die Schweiz übernimmt das zwölfte Sanktionspaket der EU gegen Russland. Dieses umfasst unter anderem ein Einfuhr- und Kaufverbot für Diamanten. Neu sind auch der Kauf und die Einfuhr von Roheisen oder flüssigem Propangas (LPG) aus Russland verboten. Die Listen der verbotenen Güter und der Handel mit Unternehmen, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen können, werden ebenfalls erweitert.

April 2024:

Die Schweiz soll der internationalen Taskforce zur Aufspürung russischer Oligarchengelder (Repo für Russian Elites, Proxies, and Oligarchs) nicht beitreten. So will es der Nationalrat. Er verwirft eine entsprechende Motion aus den Reihen der Grünen. Der Rat folgte einer starken Minderheit seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-N). Diese fand, dass die aktuelle Zusammenarbeit mit der Taskforce ausreichend funktioniere, und sie hatte Bedenken in Sachen Unabhängigkeit der Schweiz.

Gleichzeitig hat der Wert der in der Schweiz gesperrten russischen Vermögenswerte um 1,7 Milliarden Franken auf 5,8 Milliarden Franken abgenommen. Bewertungsverluste auf Wertschriften sind die Ursache dafür.

Juni 2024:

Wie die EU verhängt auch die Schweiz Sanktionen gegen die pro-russische Plattform Voice of Europe. Dem Portal mit Sitz in Prag werden systematische Desinformationskampagnen und Manipulationen zur Destabilisierung der Ukraine und der EU sowie die Verteidigung des russischen Angriffskrieges vorgeworfen.

Gleichzeitig setzte das Seco zwei mit Voice of Europe verbundene Ukrainer auf die Sanktionsliste. Sie sollen Aktionen gegen die Glaubwürdigkeit und Legitimität der ukrainischen Regierung unterstützen. Unter den beiden ist der von der Ukraine ausgebürgerte Viktor Medwetschuk. Dieser steht dem russischen Präsidenten Wladimir Putin nahe.

Mit dem Erlass übernimmt die Schweiz von der EU am 27. Mai beschlossene Sanktionen. Die EU erteilte Voice of Europe und drei russischen Medien Sendeverbot.

Juli 2024:

Die Schweiz nimmt 69 weitere natürliche Personen und 47 Unternehmen und Organisationen auf die Sanktionsliste. Bei den neu sanktionierten Personen handle es sich insbesondere um Geschäftsleute, Propagandisten, Angehörige der Streitkräfte und der Justiz sowie Personen, die für die Deportation von ukrainischen Kindern verantwortlich sind, hiess es. Auch Mitglieder des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation stehen auf der Liste. Die Anzahl sanktionierter Personen, Unternehmen und Organisationen liegt unterdessen bei mehr als 2200.

Bis Mitte Juli hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zudem über fünfzig Verwaltungsstrafverfahren wegen Verstössen gegen die Russland-Sanktionen eröffnet. Von den 56 eröffneten Verfahren sind 41 rechtskräftig abgeschlossen, wie das für die Durchsetzung der Sanktionen zuständige Seco der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. 26 endeten mit Einstellungsverfügungen, 14 mit Strafbescheiden und eines mit einer Strafverfügung. Von den behandelten Fällen überwies das Seco zwei an die Bundesanwaltschaft. Diese eröffnete in einem Fall ein Strafverfahren.

August 2024:

Die Schweiz übernimmt weitere EU-Sanktionen gegen Russland. Massnahmen aus dem mittlerweile 14. Sanktionspaket der EU werden auch in der Schweiz angewendet. Dabei handelt es sich um Präzisierungen, um die Verbote des Imports russischer Diamanten zu harmonisieren. Der Bundesrat verlängert zudem die Fristen für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen im Hinblick auf den Abzug von Investitionen aus Russland. Er will damit sicherstellen, dass Schweizer Unternehmen ihre Geschäftstätigkeiten rechtmässig einstellen können.

Dezember 2024:

Im Zuge der Wintersession lockert das Parlament das Rechtsberatungsverbot für sanktionierte russische Oligarchen und Unternehmen. Mit der Änderung soll nur eine rein beratende Tätigkeit, nicht aber die typische, anwaltschaftliche Tätigkeit zulässig sein. Motionär und Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS) ortete im Verbot der Rechtsberatung im von der Schweiz übernommenen achten EU-Sanktionspaket eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.

Wirtschaftsminister Guy Parmelin spricht sich im Rat erfolglos gegen eine Lockerung des Sanktionsregimes aus. Er warnt vor möglichen aussenpolitischen Konsequenzen mit Bezug auf die Glaubwürdigkeit der Schweiz. Zudem befürchtete er ein weiteres Aufweichen der Sanktionsmassnahmen.

Februar 2025:

Die Schweiz schliesst sich dem 15. Sanktionspaket der EU gegen Russland an. Bereits seit dem 23. Dezember standen 54 Personen sowie 30 Unternehmen und Organisationen neu auf der Schweizer Sanktionsliste.

Mit dem Anschluss an das EU-Sanktionspaket treten weitere Massnahmen in Kraft. Neu ist es verboten, russische Gerichtsentscheide, in denen russische Gerichte ihre ausschliessliche Zuständigkeit für Streitfälle zwischen russischen und schweizerischen Unternehmen beanspruchen, anzuerkennen und zu vollstrecken. Das soll die Rechte von Schweizer Unternehmen schützen und sie vor finanziellem Schaden bewahren.

März 2025:

Die Schweiz weitet die Sanktionen gegen Russland weiter aus. Sie übernimmt die Änderungen, welche die EU am vergangenen 24. Februar im Rahmen des 16. Sanktionspakets beschlossen hatte. Die Ausweitung enthält Vermögenssperren, Ein- und Durchreiseverbote, sowie Dienstleistungsverbote. Damit sind neu über 2400 Personen, Unternehmen und Organisationen mit Sanktionen belegt. Dies entspricht der Anzahl der EU.

April 2025:

7,4 Milliarden Franken von im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine sanktionierten Personen und Gesellschaften sind in der Schweiz mittlerweile gesperrt. Hinzu kommen 7,45 Milliarden Franken immobilisierte Vermögenswerte der russischen Zentralbank. Beide Werte haben zwischen Februar 2024 und März 2025 zugenommen, wie das Seco mitteilt.

Insgesamt sind in der Schweiz 1859 Personen und 541 Gesellschaften auf der Sanktionsliste. Gemäss Seco-Angaben sind in der Schweiz aktuell zudem 14 Liegenschaften in sechs Kantonen gesperrt, dazu kommen Sport- und Luxusfahrzeuge in fünf Kantonen, Flugzeuge, gelagerte Kunstwerke und Möbel sowie Instrumente.

Mai 2025:

Die Schweiz übernimmt die für sie relevanten Massnahmen des 16. Sanktionspakets der Europäischen Union gegen Russland. Die neuen Sanktionen untersagen beispielsweise den Export von Chromerzen nach Russland, weil sie militärisch verwendet werden können. Auch gilt neu ein Ausfuhrverbot von Software für den Energiesektor. Die Schweiz sanktioniert darüber hinaus weitere 48 natürliche Personen, 35 Unternehmen und 74 Schiffe.

August 2025:

Die Schweiz nimmt die russische Schattenflotte ins Visier. Insbesondere Personen und Organisationen, welche Schiffe der Schattenflotte verwalten, werden neu sanktioniert. 105 neue Schiffe aus Drittstaaten werden umfassenden Kauf-, Verkaufs- und Dienstleistungsverboten unterstellt. Auch Händler von russischem Rohöl sowie Lieferanten des russischen militärisch-industriellen Komplexes, auch in Drittstaaten, sind betroffen.

Ebenso senkt das WBF die Preisobergrenze für russisches Rohöl im Einklang mit der EU auf 47,60 US-Dollar, um sie an die aktuellen globalen Marktpreise anzupassen. Mit den Anpassungen übernimmt der Bund Änderungen, welche die EU im Rahmen ihres 18. Sanktionspakets Mitte Juli beschlossen hatte.

Oktober 2025:

Dreieinhalb Monate nach der EU setzt auch die Schweiz neue Sanktionen gegen Russland in Kraft. Das Paket sieht unter anderem weitere Exportbeschränkungen für Güter zur Stärkung der Industrie sowie für Güter zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands vor. Auch gilt neu ein Einfuhrverbot für aus russischem Rohöl raffinierte Erdölerzeugnisse aus Drittländern. Auch hierbei handelt es sich um Massnahmen im Rahmen des 18. EU-Sanktionspakets.

Dabei verzichtet der Bundesrat vorerst darauf, zwei chinesische Regionalbanken, die in der EU einem Transaktionsverbot unterstehen. Meldepflichten für bestimmte Geldtransfers will die Schweiz auch nicht übernehmen.

Gleichzeitig will der Bundesrat Umgehungen der Sanktionen über Drittstaaten noch wirksamer bekämpfen. Konkret kann das Seco neu Exporteure über mögliche Umgehungsgeschäfte informieren, womit vorgesehene Ausfuhren automatisch einer Bewilligungspflicht unterstellt werden. Die EU ist derweil einen Schritt weiter. Sie setzt bereits das 19. Sanktionspaket in Kraft. Dieses sieht unter anderem vor, Russlands Einnahmen aus dem Verkauf von Gas und Öl weiter zu reduzieren.

Der Bundesrat hat die Sanktionslisten anlässlich des neuerlichen Sanktionspakets der EU im Dezember bereits ausgeweitet, die umfassenden wirtschaftlichen und sektoriellen Massnahmen, etwa im Energie- und Finanzbereich, befinden sich aber noch in der technischen Umsetzung.

Februar 2026:

Für den vierten Jahrestag der grossangelegten russischen Invasion will die EU im Rahmen eines 20. Sanktionspakets umfangreiche neue Sanktionen auf den Weg bringen. So unter anderem ein umfassendes Verbot aller maritimen Dienstleistungen, die mit dem Transport von russischem Rohöl zusammenhängen.

Kommentare

User #4488 (nicht angemeldet)

Deshalb ist die Schweiz kein Kandidat mehr für Friedensverhandlungen. Zurecht nicht mehr glaubwürdig.

User #5443 (nicht angemeldet)

Wir sind Neutral. Beidseitig verkaufen wir Waffen, verkaufen Medikamente und Prothesen, Spenden Steuergelder und unsere Bevölkerung spendet auch gerne freiwillig den Rest. Also eine Win Win Aktion für alle.

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