Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prämienanstieg
Die Krankenkassenprämien steigen 2026 um durchschnittlich 4,4 Prozent – Erwachsene zahlen neu 465 Franken pro Monat, Kinder 122 Franken.

Die Krankenkassenprämien steigen 2026 im Durchschnitt um 4,4 Prozent. Damit steigt die mittlere Monatsprämie um 16.60 Franken auf 393.30 Franken an, wie Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider am Dienstag vor den Medien in Bern verkündete. Nachfolgend wichtige Fragen und Antworten in der Übersicht:
WIE KOMMEN KRANKENKASSENPRÄMIE UND MONATSPRÄMIE ZUSTANDE?
Die Prämien für das Jahr 2026 wurden von den Versicherern festgesetzt und beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht. Sie wurden vom BAG auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Wo nötig wurden Anpassungen verlangt.
Die mittlere Monatsprämie wird berechnet, indem alle in der Schweiz bezahlten Prämien addiert und durch die Gesamtzahl der Versicherten in der Schweiz geteilt werden.
WER MUSS JETZT WIE VIEL BEZAHLEN?
Für Erwachsene ab 26 Jahren steigt die Prämie um 18.50 Franken auf 465.30 Franken, so das BAG. Junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren müssen neu 13.30 Franken mehr und damit 326.30 Franken bezahlen. Bei Kindern steigt die Prämie um 5.70 Franken auf 122.50 Franken. Die Beträge variieren zwischen den einzelnen Kantonen.
IN WELCHEM KANTON STEIGEN DIE PRÄMIEN AM MEISTEN?
Das Tessin verzeichnet bei den mittleren Prämien mit 7,1 Prozent den höchsten Anstieg aller Kantone. Auch in diesem Jahr habe das BAG die Schätzungen der Tessiner Krankenkassen nach oben korrigiert, um vergangene Defizite auszugleichen. Eine Entscheidung, welche die Tessiner Regierung kritisiert, wie sie in einer Medienmitteilung festhält.
WO SINKEN DIE PRÄMIEN?
Die Zugerinnen und Zuger zahlen im nächsten Jahr landesweit die tiefsten Krankenkassenprämien. Die durchschnittliche Prämie sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 14,7 Prozent. Grund dafür ist ein Regierungsentscheid, der die Zugerinnen und Zuger mit 220 Millionen Franken entlastet. In den Jahren 2026 und 2027 übernimmt der Kanton mit 99 Prozent fast vollständig die Kosten der stationären Spitalbehandlungen. Üblicherweise übernimmt der Kanton 55 Prozent der Kosten.
Hätte Zug bei den kantonalen Prämien im nationalen Durchschnitt gelegen, wären die Prämien schweizweit um 4,6 Prozent statt um 4,4 Prozent gestiegen, nach Angaben des BAG.
WESHALB SIND DIE KRANKENKASSENPRÄMIEN GESTIEGEN?
Die steigenden Krankenkassenprämien seien eine direkte Folge der weiterhin wachsenden Kosten im Gesundheitswesen, hiess es weiter. Sie müssen für jeden Versicherer und jeden Kanton die erwarteten Kosten decken. Per Ende Juni 2025 seien die Kosten im Jahresvergleich um 4,6 Prozent gestiegen.
Als Gründe für das Kostenwachstum nannte Baume-Schneider unter anderem die steigende Lebenserwartung und neue Medikamente: «Diese Fortschritte begrüssen wir, aber sie kosten.»
Zugleich gingen die Menschen aber heute auch öfter zum Arzt oder zum Therapeuten als in der Vergangenheit, gab Baume-Schneider zu bedenken: «Das müssen wir im Auge behalten», sagte sie. Die Ausweitung der Leistungen betreffe dabei mehrere Bereiche. Als Beispiele nannte sie unter anderem die Spitalkosten, die Kosten für Laboranalysen oder für Psychotherapie.
Weiter steigen auch die Preise für Leistungen im stationären und ambulanten Bereich.
DARF IN ZUKUNFT MIT SINKENDEN PRÄMIEN GERECHNET WERDEN?
Baume-Schneider rechnet nicht damit, bald sinkende Krankenkassenprämien verkünden zu können. 2028 werde sich aber ein einmaliger Effekt ergeben, der die Prämienzahlenden entlaste, sagte Baume-Schneider. Dahinter stehe jedoch kein Sinken der Kosten, sondern lediglich eine neue Verteilung der Lasten.
Die Gesundheitsministerin verwies zudem auf laufende Arbeiten für das Ziel, das Kostenwachstum zu bremsen. Die entsprechenden Gespräche an einem Runden Tisch fänden in einer positiven Atmosphäre statt. Gemeinsames Ziel der Beteiligten sei es, ab 2026 300 Millionen Franken pro Jahr einzusparen.
WAS WIRD GETAN, UM DIE KOSTEN ZU DÄMPFEN?
In den letzten zehn Jahren konnten gemäss dem Bundesamt für Gesundheit insgesamt über zwei Milliarden Franken eingespart werden durch die Überprüfung neu aufgenommener Leistungen, die regelmässige Überprüfung der Medikamentenpreise und die Kontrolle neuer Tarifstrukturen.
In den kommenden Jahren werden weitere Massnahmen umgesetzt, so das BAG. So tritt ab 2026 der Gegenvorschlag der Kostenbremse-Initiative in Kraft, der das maximale Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) festsetzt.
Ebenso tritt dann der Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative in Kraft. Die Kantone werden neu verpflichtet, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten, womit mehr Gelder für die Prämienverbilligung bereitstehen. Die höheren Prämienverbilligungen durch die Kantone sollten 2028 Wirkung entfalten und die Bevölkerung entlasten.
Die Kantone müssten ab 2028 rund 470 Millionen Franken mehr für die Prämienverbilligungen aufwenden, sagte BAG-Direktorin Anne Lévi. Das beginne aufsteigend 2026 mit 3,5 Prozent bis zu 7,5 Prozent im Endausbau. Ziel dabei sei auch eine Angleichung der kantonal sehr unterschiedlichen Verbilligungen. Ab 2028 seien die Beiträge fix.
Weiter werden 2028 mit dem Inkrafttreten der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen die Prämienzahlenden entlastet, indem neu die ambulanten Leistungen nicht mehr ausschliesslich über die Prämien bezahlt werden, sondern zusammen mit den Kantonen, wie das BAG schrieb.
In der letzten Frühlingssession hat das Parlament zudem dem Kostendämpfungspaket 2 zugestimmt. Dabei geht es unter anderem um die Weitergabe von Mengenrabatten oder die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen, um günstigere Methoden vorzuschlagen. Dessen Einsparpotenzial betrage bis zu einer halben Milliarde Franken pro Jahr, so das BAG.
WIE STEHT ES UM DIE CEO-LÖHNE BEI DEN KRANKENKASSEN?
In den Gesprächen zur Dämpfung des Kostenwachstums seien auch die Löhne der Führungskräfte von Krankenkassen sowie gewisser medizinischer Spezialisten ein Thema gewesen, bestätigte Baume-Schneider auf eine entsprechende Journalistenfrage.
Thomas Christen, stellvertretender BAG-Direktor, sagte dazu, Massnahmen in diesem Bereich würden keine kurzfristige Wirkung entfalten. Die Gehälter der Krankenkassen-Kader seien Sache des Parlaments. Die Löhne von Ärztinnen und Ärzten hingegen müssten die Tarifpartner angehen.