Die Schweiz erhält ein zentrales Betreibungs-Informationssystem
Die Schweiz wird künftig ein zentrales Informationssystem mit den Daten für landesweite Betreibungsauskünfte haben. Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der Ständerat für ein solches System ausgesprochen.

Er nahm einstimmig eine entsprechende Ergänzung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vor. Der Nationalrat hatte ihr schon im September 2025 zugestimmt. Noch offen ist, ob der Bund den Betrieb dieses Informationssystems an Private delegieren kann.
Der Ständerat sprach sich für einen entsprechenden Antrag seiner vorberatenden Kommission aus. Deshalb ist das Gesetz noch nicht verabschiedet und geht zur Bereinigung dieser letzten Differenz zurück in den Nationalrat.
Das zentrale Informationssystem ist ein Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N). Der Vorschlag nimmt zudem eine Motion des Bündner Mitte-Nationalrats Martin Candinas auf, welcher der Nationalrat im vergangenen September zustimmte.
Im Nationalrat hiess es im vergangenen Herbst dazu, heute umfasse eine Betreibungsregisterauskunft nur die Betreibungen am aktuellen Wohnort. Mit einem Umzug in einen anderen Betreibungskreis könne man rasch wieder zu einem «sauberen» Auszug kommen.
Deshalb dränge sich eine Digitalisierung und eine Nationalisierung auf. Gerade in Fällen von «Konkursreiterei» sei es für Gläubigerinnen und Gläubiger wichtig, aussagekräftige Informationen zu erhalten. Die Befürworter der Idee brachten auch vor, wer sich heute um eine Wohnung betreibe, müsse unter Umständen an verschiedenen Orten Auszüge beschaffen.
Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Auskünfte über Betreibungen entweder beim Betreibungsamt an einem Betreibungsort der Person oder über das zentrale Informationssystem eingeholt werden kann. Der Bundesrat hat die Einzelheiten noch zu regeln.
Mit der Idee des zentralen Informationssystems weitete die RK-N eine Vorlage des Bundesrats von vergangenem Sommer aus. Darin geht es ausser um aussagekräftigere Betreibungsregisterauszüge auch um eine generelle Digitalisierung des Betreibungswesens.
Weiter bringt die Reform eine Regelung von Online-Versteigerungen von beweglichen Vermögenswerten durch die Betreibungsämter. Diesen Änderungsvorschlägen stimmten der Nationalrat und nun auch der Ständerat ebenfalls zu. Die kleine Kammer genehmigte das Geschäft am Montag diskussionslos.






