Die Migros erhöht ihre Mindestlöhne. Ausserdem werden unabhängig davon diverse Lohnerhöhungen ausgesprochen.
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Eine Kassiererin der Schweizer Migros bei der Arbeit. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn in der Migros wird auf 4100 Franken erhöht.
  • Sie ist seit diesem Jahr ein «We Pay Fair»-Betrieb.
  • Ingesamt soll die Lohnsumme um bis zu ein Prozent steigen.
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Im kommenden Jahr zahlt die Migros ihren Mitarbeitenden einen höheren Mindestlohn. Ausserdem gibt es weitere Lohnerhöhungen. Dies abhängig von Funktion und Leistung.

Die Migros habe sich mit den Sozialpartnern geeinigt, die Lohnsumme für 2022 um bis zu ein Prozent zu erhöhen. Dies teilte die Detailhändlerin am Dienstag mit.

Dabei liege der Fokus auf der Anhebung der Mindestlöhne und der schrittweisen Erhöhung der Referenzlöhne. Mit Ausnahme der Migros-Genossenschaft im Tessin erhöht die Migros den Mindestlohn auf 4100 Franken.

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Das Migros Logo beim Ladeneingang. - Keystone

Gelernte mit einer zweijährigen Berufslehre erhalten zudem neu 4200 Franken Mindestlohn. Für Angestellte mit einer dreijährigen Berufsausbildung gilt neu ein Mindestlohn von 4300 Franken. Mitarbeitende, die eine vierjährige Berufslehre absolviert haben, erhalten neu mindestens 4500 Franken Lohn. Dies, wenn sie die dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) der Migros unterstellt seien.

Migros hat «We Pay Fair»-Gütesiegel

Weitere Lohnerhöhungen je nach Funktion und Leistung seien zudem für die Angestellten im L-GAV vorgesehen. Laut der Mitteilung wird das Resultat der Verhandlungen begrüsst: die Sozialpartner, die Landeskommission der Migros-Gruppe, der kaufmännische Verband Schweiz sowie der Metzgereipersonal-Verband der Schweiz sind zufrieden.

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Das Logo der Migros. (Symbolbild) - Keystone

Die Migros hat gemäss dem Communiqué das «We Pay Fair»-Gütesiegel erhalten, das die Detailhändlerin für faire Löhne auszeichnet. Das Gütesiegel wird vom Competence Center for Diversity and Inclusion der Universität St. Gallen vergeben. Es wurde der Migros verliehen, nachdem die Detailhändlerin dieses Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Lohngleichheitsanalyse durchgeführt hatte.

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