Der Tod einer 73-jährigen Ärztin aus Küsnacht ist ab heute Dienstag Thema am Zürcher Obergericht. Ermordet haben soll sie im Jahr 2016 ein heute 39-jähriger Mann - im Auftrag ihrer eigenen heute 48-jährigen Tochter.
obergericht des Kantons zürich
Das Obergericht in Zürich. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gemäss Staatsanwalt versprach die Frau ihrem Bekannten ein Honorar von 300'000 Franken, wenn er ihre Mutter umbringe.

Sie habe ihn mit dem Hausschlüssel der Villa am Zürichsee und den nötigen Informationen über Lage des Schlafzimmers, Wertsachen und dergleichen versorgt. Zudem soll sie ihm die Zugangsdaten für die Kreditkarten gegeben haben, die er nach der Tat auch genutzt habe.

Als Motiv sieht der Staatsanwalt Habgier. Die seit ihrer Jugend drogen- und medikamentenabhängige Frau habe es auf das Millionenerbe der Mutter abgesehen gehabt.

Das Bezirksgericht Meilen hatte den Schweizer Bauarbeiter im Jahr 2020 des Mordes und weiterer Delikte schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren verurteilt. Das war ein halbes Jahr weniger als der Staatsanwalt gefordert hatte. Zudem ordnete es eine ambulante Therapie an.

Der Tochter konnte damals jedoch nicht nachgewiesen werden, dass sie die Tötung ihrer Mutter in Auftrag gegeben hatte. Laut Bezirksgericht gab es zwar «Verdachtsmomente, aber keine Gewissheit». Ihr wurde eine Genugtuung für ihre Haftzeit zugesprochen. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren gefordert, der Verteidiger verlangte einen Freispruch.

Ein zweiter Mann, dem die Staatsanwaltschaft eine Beteiligung vorgeworfen hatte, wurde ebenfalls mangels Beweisen freigesprochen. Der 33-jährige Schweizer hatte sich umgehend ins Ausland abgesetzt, nachdem das Bundesgericht seine Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet hatte.

Der mutmassliche Haupttäter hatte während der gesamten Untersuchung und auch in der mehrtägigen Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht geschwiegen. Einzig ganz zum Schluss versicherte er seine Unschuld.

Damit vermied er es zwar, sich selbst zu belasten, trug aber auch nichts zu seiner Entlastung oder zur Klärung der Rolle der Frau bei. Ob er auch vor dem Obergericht schweigt, wird sich zeigen. Die Verhandlung ist auf drei Tage angelegt.

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