Datenschützer gibt grünes Licht für Zürcher Passagierdaten-Aktion
Der Kanton Zürich holt sich seit Anfang Woche die Passagierdaten von Ferienrückkehrern selber. Die Datenschützer des Bundes sehen kein Problem mit dem Vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Zürich übernimmt das Sammeln von Passagierdaten seit Anfang Woche selbst.
- Das BAG stellte das Vorgehen bezüglich der Legalität in Frage.
- Aus datenschutzrechtlicher Sicht gibt es jedoch nichts zu beanstanden.
Genug ist genug: Der Kanton Zürich holt sich seit Beginn der Woche die Daten von Reiserückkehrern selbst. Denn es fehlen seit Beginn der Corona-Krise genaue Daten der Flugpassagiere, das BAG leitet keine vollständigen Listen weiter.
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Nun hat der Flughafen-Kanton kurzerhand ein eigenes System entwickelt. Zürich arbeitet nun direkt mit den Airlines zusammen, um der Gesundheitsdirektion die Kontaktdaten zukommen zu lassen. So wird der Schritt über den Bund vermieden, wurde an der gestrigen Pressekonferenz erklärt.
Der Kanton sieht darin die Erfüllung seiner Aufgabe, die Bevölkerung vor dem Coronavirus zu schützen. Sicherheitsdirektor Mario Fehr sei enttäuscht feststellen zu müssen, dass «der Bund bislang nicht fähig war, uns Passagierlisten zur Verfügung zu stellen».
BAG hat Fragen zur Legalität des Systems
Obwohl laut Fehr nur Daten von Passagieren mit Wohnsitz in Zürich gesammelt werden, stellt sich die Frage des Datenschutzes. «Die Daten werden nie ins polizeiliche System eingegeben», betonte auch der Kommandant der Zürcher Kantonspolizei, Bruno Keller.

Das BAG steht der Sache jedoch kritisch gegenüber. Generell würde man die Bemühungen des Kantons begrüssen, so Jonas Montani, Mediensprecher des Amtes. Das BAG halte aber an seiner Aussage fest, dass aus seiner Sicht die rechtlichen Grundlagen für das Vorgehen der Zürcher Behörden nicht geklärt sind.

«Sollte die Intervention des Kanton Zürich dazu führen, dass wir seitens BAG keinen unmittelbaren Zugang zu den Kontaktinformationen der Passagiere mehr haben, könnte sich dies negativ auf die Bereitstellung der Daten für die restlichen Kantone auswirken.» Und weiter: «Im Sinne der Gleichbehandlung wäre dies sicher als problematisch zu erachten.»
Nicht nur das, auch die Frage der Legalität sei nicht gänzlich geklärt. «Auf welche legale Basis sich der Kanton Zürich stützt, können wir nicht beurteilen.» Hier seien die Kantone zuständig.
«Aus datenschutzrechtlicher Sicht nichts einzuwenden»
Hugo Wyler, Leiter Kommunikation beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sieht die Sache gelassen. «Da wir aus datenschutzrechtlicher Sicht nichts einzuwenden haben, gibt es für uns keinen Grund, einzuschreiten.»

Für die Datenbearbeitung bestehe eine gesetzliche Grundlage und sie werde seiner Meinung nach «auch verhältnismässig vorgenommen». Daher könne man an der Zürcher Sammel-Aktion nichts beanstanden.
Weiter sei es nicht am EDÖB zu beurteilen oder durchzusetzen, wie die einzelnen Behördenstellen dies verwaltungstechnisch umsetzen würden.