Laut der Vorlage des Bundesrates bleibt der Bau der Velowege Sache der Kantone, der Bund übernimmt Aufgaben in der Vollzugsunterstützung.
Veloweggesetz
Mit dem Veloweggesetz soll das Velofahren gefördert und die Sicherheit der Velofahrer im Verkehr erhöht werden. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesbeschluss über die Velowege wurde 2018 angenommen.
  • Nun hat der Bundesrat am Mittwoch das neue Gesetz verabschiedet.
  • Um den Bau kümmern sich die Kantone, der Bund koordiniert und informiert.

Der Bundesrat hat am Mittwoch das neue Veloweggesetz verabschiedet. Mit dem neuen Bundesgesetz werden die Kantone verpflichtet, Velowegnetze zu planen und zu realisieren. Zudem müssen Velowege neu ersetzt werden, wenn sie zu wenig sicher oder nicht attraktiv sind.

Die Schweizer Bevölkerung hat 2018 den Bundesbeschluss über die Velowege mit 74 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Sie hat sich somit für eine Aufwertung der Velowege entschieden.

Der Bund erhielt mit dem Gesetz die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen. Auch Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure konnte er unterstützen und koordinieren. Mit dem neuen Gesetz wird der Bundesbeschluss nun umgesetzt.

Kantone für Bau von Velowegen zuständig

Ein gutes und sicheres Velowegnetz helfe, den Verkehr zu entflechten und die Mobilität besser zu bewältigen. Dies teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Auto-, Velo- und Fussverkehr könnten besser getrennt und Unfälle vermieden werden.

Das Gesetz sieht vor, dass der Bau von Velowegen Aufgabe der Kantone bleibt. Die Kantone haben neu jedoch eine Pflicht, Velowege behördenverbindlich zu planen und für ein zusammenhängendes und sicheres Velonetz zu sorgen.

Veloweg
Der VCS, der sich für die Velofahrer einsetzt, kritisiert die Regel auch zwei Jahre nach deren Einführung scharf. - keystone

Müssen in den Plänen festgelegte Velowege oder Teile davon aufgehoben werden, so werden diese durch vorhandene oder neue Wege ersetzt. Die Kantone haben jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen von dieser Ersatzpflicht zu machen.

Bund übernimmt Vollzugsunterstützung

Das neue Gesetz enthält zudem Qualitätsziele. So sollen die Velowege «zusammenhängend, direkt, sicher, homogen und attraktiv» sein. Dabei handle es sich um «übergeordnete Planungsgrundsätze», hält der Bundesrat fest. Der Umsetzungsspielraum der Kantone solle mit diesen Grundsätzen nicht eingeschränkt werden.

Anders als in der Fassung vor der Vernehmlassung ist im Gesetz auch eine Frist für die Erstellung der Pläne festgelegt. Sie liegt jedoch bei zwanzig Jahren und kann verlängert werden.

Der Bund erhält mit dem Gesetz eine neue Bundesaufgabe. Er übernimmt Aufgaben im Bereich der Vollzugsunterstützung sowie der Koordination und Information. Unter anderem publiziert er Geobasisdaten über die Qualität und die Benutzbarkeit von Veloinfrastrukturen.

Das Gesetz geht an das Parlament.

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