Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des deutschen Anwalts Hanno Berger gegen seine Auslieferung an sein Heimatland abgewiesen. Dem 70-Jährigen wird vorgeworfen, der Drahtzieher der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland zu sein, bei dem er den Staat um rund 400 Millionen Euro geprellt haben soll.
Ein Anwalt von Hanno Berger beim Prozessauftakt in Wiesbaden im März. Foto: Boris Roessler/dpa
Ein Anwalt von Hanno Berger beim Prozessauftakt in Wiesbaden im März. Foto: Boris Roessler/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesamt für Justiz hat die Auslieferung auf ein Gesuch des Justizministeriums Hessen hin am 20.

August bewilligt. Der Anwalt befindet sich derzeit in Auslieferungshaft. Ein Gesuch um Entlassung wies das Bundesstrafgericht wegen Fluchtgefahr Anfang August ab.

Bei den Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Aktiendeals, bei denen allein der deutsche Staat um Milliarden betrogen wurde. Indem Aktien um den Dividendenstichtag herum mehrmals verschoben wurden, wurde vernebelt, wer Anrecht auf eine Steuerrückerstattung hatte. So erstattete der Staat mehrmals eine nur einmal bezahlte Steuer zurück. (Entscheid RR.2021.200 vom 20.12.2021)

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