Cum-Ex-Betrug: Deutscher Anwalt soll ausgeliefert werden

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bellinzona,

Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des deutschen Anwalts Hanno Berger gegen seine Auslieferung an sein Heimatland abgewiesen. Dem 70-Jährigen wird vorgeworfen, der Drahtzieher der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland zu sein, bei dem er den Staat um rund 400 Millionen Euro geprellt haben soll.

Ein Anwalt von Hanno Berger beim Prozessauftakt in Wiesbaden im März. Foto: Boris Roessler/dpa
Ein Anwalt von Hanno Berger beim Prozessauftakt in Wiesbaden im März. Foto: Boris Roessler/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesamt für Justiz hat die Auslieferung auf ein Gesuch des Justizministeriums Hessen hin am 20.

August bewilligt. Der Anwalt befindet sich derzeit in Auslieferungshaft. Ein Gesuch um Entlassung wies das Bundesstrafgericht wegen Fluchtgefahr Anfang August ab.

Bei den Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Aktiendeals, bei denen allein der deutsche Staat um Milliarden betrogen wurde. Indem Aktien um den Dividendenstichtag herum mehrmals verschoben wurden, wurde vernebelt, wer Anrecht auf eine Steuerrückerstattung hatte. So erstattete der Staat mehrmals eine nur einmal bezahlte Steuer zurück. (Entscheid RR.2021.200 vom 20.12.2021)

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

teaser
16 Interaktionen
Sackmesser erlaubt
de
136 Interaktionen
ESAF nach 7 Gängen

MEHR IN NEWS

Selbstunfall Herisau
Platzwunde am Kopf
Überflutung Pakistan
Hochwasserkatastrophe
Norwegen
Norwegen
Pyro Rauchfackel
2 Interaktionen
Feuerwerkskörper

MEHR AUS BELLINZONA

Unwetter
3 Interaktionen
Warnung aufgehoben
3 Interaktionen
Wegen Starkregen
Coronavirus Tracing App
1 Interaktionen
Alert Swiss