In Freiburg mussten Studierende für den Präsenzunterricht ein Covid-Zertifikat vorweisen. Das war unverhältnismässig, hält das Bundesgericht jetzt fest.
Die Universität Freiburg, wo für Präsenzunterricht während der Corona-Pandemie ein Covid-Zertifikat verlangt wurde. (Archivbild)
Die Universität Freiburg, wo für Präsenzunterricht während der Corona-Pandemie ein Covid-Zertifikat verlangt wurde. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Covid-Zertifikat an Freiburger Hochschulen war unverhältnismässig.
  • Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in seinem Urteil.
  • Studierenden mit bescheideneren Mitteln hätten die Tests finanziert werden müssen.

Die Forderung nach einem Covid-Zertifikat für den Besuch von Präsenzkursen an Freiburger Hochschulen war laut Bundesgericht unverhältnismässig. Der Kanton hätte eine Finanzierung der Tests für Studierende mit bescheidenen Mitteln vorsehen müssen.

Die Verordnung, die den Zugang zu den Hochschulen von der Vorlage eines Covid-Zertifikats abhängig machte, wurde im September 2021 vom Freiburger Staatsrat verabschiedet. 22 Studierende hatten eine Beschwerde eingereicht.

Abstrich für einen Coronatest. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Abstrich für einen Coronatest. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa - dpa-infocom GmbH

In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hiess das Gericht die Beschwerde gut. Die Einschränkung sei verfassungswidrig gewesen. Ob es sich um den letzten Richterspruch in der Sache handelt, ist unklar. Die Freiburger Kantonsregierung erwägt ein Revisionsbegehren, wie das Bundesgericht am Freitagnachmittag mitteilte.

Studierende, die gegen das Coronavirus weder geimpft noch von ihm genesen waren, mussten sich regelmässigen Tests unterziehen, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten. Und ab Oktober 2021 waren solche Tests kostenpflichtig.

Teilnahme an Präsenzunterricht hätte im Semester 840 Franken gekostet

In seinem Urteil stellte das Bundesgericht fest, in der damaligen Situation sei die persönliche Freiheit der betroffenen Studierenden verletzt worden.

Nicht genesene Personen hatten demnach keine andere Wahl, als sich entweder einem medizinischen Eingriff zu unterziehen oder auf Präsenzunterricht zu verzichten. Der in der Verordnung vorgesehene Fernunterricht könne nicht als gleichwertig angesehen werden, stellt das Gericht klar. Angesichts der Gültigkeitsdauer der Test-Zertifikate mussten die Studierenden mindestens zwei Tests pro Woche absolvieren.

uni corona
Studierende in einem Hörsaal. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Als entscheidend sieht das Gericht an, dass die Tests ab Oktober 2021 kostenpflichtig wurden. Daraus folge, dass die Kosten für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung während eines Semesters 840 Franken betragen hätten (bei Tests zu 30 Franken).

Die Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus, der Präsenzunterricht und der Schutz der anderen Studierenden stellten öffentliche Interessen dar, die die Testpflicht rechtfertigten, betont das Bundesgericht.

Es sei jedoch unverhältnismässig gewesen, den Studierenden, die ihre Ausbildung im Präsenzunterricht fortsetzen wollten, eine Belastung von mindestens 840 Franken pro Semester aufzuerlegen, ohne dass ein Unterstützungssystem für Bedürftige vorgesehen war.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtCoronavirusFrankenGericht