Das Covid-19-Gesetz muss in die Einigungskonferenz. Umstritten ist das Referenzdatum für Lohnkürzungen in Sportclubs, die finanzielle Hilfen beanspruchen.
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Andreas Gafner, EDU-BE, links, und Jean-Luc Addor, SVP-VS, rechts , sprechen waehrend der Wintersession der Eidgenössischen Räte, am Dienstag, 15. Dezember 2020 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Covid-19-Gesetz muss in die Einigungskonferenz.
  • Umstritten ist das Referenzdatum für Lohnkürzungen in Sportclubs.
  • Den Clubs stehen À-fonds-perdu-Beiträge von 115 Millionen Franken zur Verfügung.

Professionellen und halbprofessionellen Sportclubs stehen À-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung. Das steht bereits fest. Bedingung für die Inanspruchnahme ist, dass die Clubs Saläre kürzen, etwa von Spielerinnen und Spielern.

Der Nationalrat will als massgebliche Referenzgrösse die Einkommen in der vollständig gespielten Saison 2018/2019 setzen, der Ständerat das Stichdatum 13. März 2020, den Tag des Beginns des Lockdown im März. Der Stichtag sei die Verbindung zur Covid-Krise, ergänzte Christian Levrat (SP/FR).

Mit 22 zu 20 Stimmen hielt die kleine Kammer an diesem Datum fest. Die Minderheit hätte sich dem Nationalrat anschliessen wollen. So könnte eine vollständige Saison als Grundlage genommen werden. Die Endphase einer Saison mit den Prämien sei entscheidend für die Einkommen, begründete Hannes Germann (SVP/SH) den Antrag.

Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen ist umstritten

In der Formulierung umstritten ist die Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen. Der Nationalrat will ab Anfang Dezember 2020 und bis Ende März 2021 Löhne bis 3470 Franken zu 100 Prozent entschädigen, dem Mindesteinkommen im Gastgewerbe.

Die höheren Löhne werden anteilsmässig gekürzt, ab 4340 Franken gilt die übliche Regelung. Ruedi Noser (FDP/ZH) warnte im Rat davor, diese Notregelung in einen Dauerzustand zu überführen.

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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Geeinigt haben sich die Räte hingegen bei der Bemessung von Härtefällen. Es soll nicht nur das gesamte Vermögen berücksichtigt werden, sondern auch ungedeckte Fixkosten. Das hat der Nationalrat in die Vorlage eingebracht, der Ständerat hat sich nun angeschlossen.

Auch die Regelung der Erwerbsausfallentschädigungen an eingeschränkte Selbstständige ist unter Dach und Fach. Personen gelten demnach als massgeblich eingeschränkt, wenn sie eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben.

Kulturschaffende sollen wieder unterstützt werden

Es setzte sich die Reglung des Nationalrates durch. Bundesrat und Ständerat hatten zunächst beim geltenden Recht bleiben und eine Verlustschwelle von 55 Prozent festschreiben wollen.

In den Hauptpunkten hat sich das Parlament geeinigt. Der Bund kann damit zusätzliche 1,5 Milliarden Franken für Härtefälle im Kampf gegen die Corona-Krise zur Verfügung stellen. Zudem sollen nicht nur Kulturunternehmen, sondern wie mit den Notregelungen vom Frühjahr auch wieder Kulturschaffende unterstützt werden.

Ursprünglich waren im Covid-19-Gesetz 600 Millionen Franken für Härtefälle vorgesehen. Mit der Erhöhung um 400 Millionen im November und nun nachträglich noch gesprochenen 1,5 Milliarden sind mittlerweile insgesamt 2,5 Milliarden Franken vorgesehen.

Ausserdem werden die Hürden für den Bezug von Hilfen gesenkt. Bislang galt ein Umsatzrückgang von 40 Prozent. Der Bundesrat wollte die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefallgelder selbst regulieren können und nicht starr an 40 Prozent gebunden sein. Auch hier folgten die Räte ohne Gegenstimme.

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