Ein in Bern wohnhafter Italiener wurde wegen der Mitgliedschaft bei einer kalabresischen Mafia verurteilt. Der Cosimo der Schweizer schmuggelte Waffen.
Italienische Polizistenwagen
Die italienische Polizei im Einsatz. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 61-jähriger Italien aus der Schweiz wird zu vier Jahren Haft verurteilt.
  • Der Cosimo der Schweizer war inoffizielles Mitglied der N'drangheta.
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Das Bundesstrafgericht hat heute Dienstag einen im Kanton Bern wohnhaften Italiener wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der kalabresischen Mafia N'drangheta zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt.

Die beiden Verteidiger des Italieners hatten während des Prozesses im Oktober auf Freispruch plädiert. Mit offensichtlicher Enttäuschung über das Urteil teilten sie mit, dass sie in Berufung gehen werden.

Cosimo der Schweizer

Der 61-jährige Verurteilte ist verheiratet. Er hat Kinder und ist auch Grossvater. Das Bundesstrafgericht erachtet es als erwiesen, dass der Mann von 2003 bis 2011 an den Aktivitäten der lokalen Sektionen der N'drangheta in Giussano und Seregno bei Mailand beteiligt war.

Der Italiener sei unter dem Namen «Cosimo der Schweizer» bekannt gewesen. Er habe in der Schweiz Waffen gekauft und diese selbst nach Kalabrien gefahren. Ausserdem wurde er wegen Unterstützung weiterer Teile der kalabresischen Mafia verurteilt. Es handelt sich dabei um den Straftatbestand der Unterstützung einer kriminellen Organisation.

Obwohl der 61-Jährige gemäss der Aussagen eines italienischen Kronzeugen nicht gemäss dem üblichen Ritus in die Mafia aufgenommen beziehungsweise «getauft» wurde, hat er an zahlreichen Treffen der N'drangheta in der Lombardei, im Piemont und in Kalabrien teilgenommen.

Hanffelder mit Waffen bewacht

Das Bundesstrafgericht verurteilte den im Berner Seeland wohnhaften Mann auch wegen Hehlerei, da er einen gestohlenen Revolver gekauft hatte. Strafbar machte sich der Italiener zudem wegen der bewaffneten Bewachung eines Hanffeldes im Kanton Bern.

Die Waffen, die im August 2015 bei einer Hausdurchsuchung beim Verurteilten gefunden wurden, werden eingezogen. Er muss ausserdem die Gerichtskosten von 30'000 Franken tragen.

Als nicht erwiesen hat das Bundesstrafgericht die Teilnahme des Mannes an blutigen Aktionen der Mafia in den Jahren 2003 und 2004 in Turin erachtet.

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