Coronavirus: Testpflicht für Flugreisende und verkürzte Quarantäne

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    Bern,

    In der Schweiz gelten wegen des Coronavirus ab Montag für Reisende aus dem Ausland teils schärfere Bestimmungen.

    Coronavirus
    Ab Montag müssen alle Passagiere von Flügen in die Schweiz vorgängig beim Checkin einen negativen Corona-Test vorweisen. (Archivbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ab Montag gelten für die Einreise in die Schweiz neue Regeln.
    • Neu werden von allen Einreisenden systematisch die Daten erfasst.
    • Einreisende per Flugzeug müssen einen negativen PCR-Test vorweisen.

    Der Bundesrat hatte vor anderthalb Wochen entschieden, dass es ab dem 8. Februar für die Einreise in die Schweiz per Flugzeug oder aus einem Risikoland einen negativen PCR-Test braucht. Dieser darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Ausgenommen von dieser Massnahme gegen das Coronavirus sind etwa Kinder unter zwölf Jahren.

    Zudem werden Daten von fast allen Einreisenden systematisch erfasst – egal ob sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen. Der Bund schaffte dafür ein neues elektronisches Formular. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Grenzgänger.

    Coronavirus: Quarantäne durch negativen Test verkürzen

    Im Umgang mit Quarantänen beschloss die Landesregierung dagegen eine Lockerung. Die zehntägige Quarantäne kann neu verkürzt werden. Das gilt ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person oder auch bei Einreise aus einem Risikogebiet. Voraussetzung ist, dass sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist.

    Nötig ist zudem eine Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Quarantänen gelten auch für Kinder.

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    Sicherheit auch im Flugzeug: Das Coronavirus belastet die Airline-Branche (Symbolbild). - Keystone

    Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne muss die Person jederzeit eine Gesichtsmaske tragen. Auch den Abstand von 1,5 Metern einhalten muss sie einhalten. Dies gilt nicht, wenn sie sich in der eigenen Wohnung oder etwa in einem Hotel aufhält.

    Die Fluggesellschaften rechnen aufgrund der neuen Reiseregeln mit weniger Passagieren. Die Swiss etwa fuhr den Flugbetrieb weiter zurück. In Genf wurde der Flugbetrieb bis Ende Februar auf ein «absolutes Minimum» reduziert. Auch in Zürich wurden weitere Flüge gestrichen.

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