Die Folgen des Coronavirus sind auch beim Blutspenden zu spüren. Das Schweizerische Rote Kreuz appelliert an die Bevölkerung weiterhin zu spenden.
Blutspenden coronavirus
Trotz oder gerade wegen des Coronavirus appelliert das Schweizerische Rote Kreuz an die Bevölkerung, weiter Blut zu spenden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Coronakrise führt zu einem Blutspende-Rückgang von rund 30 Prozent.
  • Noch sind die Reserven gewährleistet, das könnte sich aber ändern.
  • Das Schweizerische Rote Kreuz appelliert an die Bevölkerung weiterhin Blut zu spenden.

Die Situation aufgrund des Coronavirus in der Schweiz wirkt sich auch auf die Blutversorgung aus. Zur Zeit verzeichnet das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) einen durchschnittlichen Rückgang von rund 30 Prozent.

«Trotzdem verfügen wir im Moment über genügend Reserven, dies auch weil der Bedarf an Blut rückläufig ist», sagt Franziska Kellenberger vom SRK. Sollte diese Reduktion aber länger anhalten, könne ein Versorgungsengpass in den Spitälern drohen.

Blutreserven coronavirus
Die Schweiz verfügt aktuell noch über genügend Blutreserven. - Keystone

«Blutspende SRK Schweiz appelliert deshalb an die Bevölkerung, weiterhin wie gewohnt bei den geplanten Blutspendeaktionen teilzunehmen», so Kellenberger. So oder so immer gebraucht, werde die Universal-Blutgruppe 0 Negativ.

Corona-Infizierte erst wieder nach einem Monat

Blutspenden sei weiterhin unbedenklich und wichtig. Coronaviren werden typischerweise über Tröpfchen übertragen. Kellenberger: «Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass das Coronavirus über das Blut weitergegeben wird. Alle Blutspendezentren würden sich an die vom Bundesrat und Bundesamt für Gesundheit vorgegebenen Sicherheitsvorschriften halten.

Wer Erkältungs- oder Grippesymptome hat, darf kein Blut spenden. Falls beim Spender eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde, darf er einen Monat nach erfolgter Symptombewältigung wieder Blutspenden. Falls der Spender Kontakt hatte zu Personen mit bestätigter Coronavirus-Infektion, gilt eine Wartefrist von 14 Tagen.

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